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WIR Landesprogramm - Förderung von Integrationsmaßnahmen im Themenfeld Zuwanderung und Migration

Nr. 99011007000000

Leistungsbeschreibung

Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR - Vielfalt und Teilhabe" sind:

1.    Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle und Mikroprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
2.    Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
3.    Förderung von Projekten zur Willkommens- und Anerkennungskultur bzw. zur Interkulturellen Öffnung sowie Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
4.    Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
5.    Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
6.    Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel bis zum 31.12. des Vorjahres. Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Weitere Informationen zum WIR-Programm und auch zu Publikationen finden Sie auf

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Online-Antrag
-    Für Vereine und Organisationen: Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister, Nachweis über die Gemeinnützig-keit, Vereinssatzung
-    Aussagekräftige formlose Konzeption
-    Bei Folgeanträgen: Zwischenbericht (verbindlicher Vordruck)

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Antragsformvordrucke können auf www.integrationskompass.de bzw. auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abgerufen werden.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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