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Zentrale Vergabeverfahren durch die SfH Durchführung

Nr. 99061036058000

Leistungsbeschreibung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

  • Medizin,
  • Tiermedizin,
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Verfahrensablauf

Im Bewerbungsportal müssen Sie Ihre Bewerbungen in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet. Möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Hochschulstart oder die Hochschulen ordnen die Bewerber und Bewerberinnen auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bestmögliche Angebot einen Studienplatz.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen für den Studiengang (zum Beispiel Abiturnote)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)
  • Nachweise über
    • Studierfähigkeitstests,
    • absolvierte Berufsausbildungen,
    • Berufstätigkeiten,
    • Freiwilligendienste

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können bis zum 21. Juli schriftliche Unterlagen nachreichen.

Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben und können bis zum 15. Juni schriftliche Unterlagen nachreichen. 

Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben. Sie können bis zum 21. Januar schriftliche Unterlagen nachreichen.

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Anträge / Formulare

  • Formulare:  Ein Antragsformular muss online ausgefüllt werden und anschließend ausgedruckt und unterschrieben an Hochschulstart geschickt werden 
  • Onlineverfahren möglich: Ja, jedoch noch nicht vollständig.
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

01.06.2021
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