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Zertifizierungsstellen Anerkennung nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Nr. 99138001016002

Leistungsbeschreibung

Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.

Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.

Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 Biokraft-NachV

Anträge / Formulare

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de

Herausgebende Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Dr. Matthias Nickel
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de

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