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Zertifizierungssysteme Anerkennung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Nr. 99138002016001

Leistungsbeschreibung

Die BioSt-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Voraussetzungen für die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse nach § 27 Absatz 1 des Erneuerbaren Energien-Gesetzes.

Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien im Bioenergiebereich für die Herstellung und Lieferung von Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Nachhaltigkeitsanforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. Sie stellen Anforderungen an die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien auf. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb oder Betriebsstätte muss sich im Bioenergiebereich zur Einhaltung der Vorgaben eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.

Zertifizierungssysteme werden hierfür auf Antrag anerkannt.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 33 BioSt-NachV

Anträge / Formulare

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de

Herausgebende Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Dr. Matthias Nickel
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de

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