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Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen

Nr. 99135005000000

Leistungsbeschreibung

Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.

Verbindliche Auskunft

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Prüfungen in Hessen

Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen.

Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:

  • für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
  • für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
  • für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird.

Sie können das Verfahren auch abwickeln über den

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin

Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

31.01.2019

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (Original)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf
  • Passbild

Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr

  • für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00 Euro
  • für den Zulassungsantrag: EUR 200,00

Prüfungsgebühr

  • EUR 1.000

Hinweise:

  • Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
  • Nehmen Sie einen Antrag vor der Entscheidung zurück, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

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