Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung

Nr. 99082002001000

Leistungsbeschreibung

Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.

An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ­ Ausgefülltes Antragsformular
  • ­ Fragebogen zum Antragsformular
  • ­ lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • ­ eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • ­ vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
  • ­ ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • ­ ggf. Kopie des Arbeitsvertrages/Stellenbeschreibung sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original

Welche Gebühren fallen an?

­ Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Voraussetzungen

  • Befähigung zum Richteramt oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Seite zurück Nach oben