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22.04.2026

Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rodenbach

Rodenbacher Wappen
Rodenbacher Wappen
  1. Die unter der laufenden Nummer 102 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU, Frau Dr. Marita Grothus, hat am 16.04.2026 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 115 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Michael Adam, als Nachrücker festgestellt.

  2. Der unter der laufenden Nummer 112 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Dominik Denk, hat am 16.04.2026 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da er zum Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 116 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Achim Wiegelmann, als Nachrücker festgestellt

  3. Die unter der laufenden Nummer 302 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der SPD, Frau Patricia Hudaff-Johnson, hat am 16.04.2026 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 314 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Niklas Schäfer als Nachrücker festgestellt.

  4. Der unter der laufenden Nummer 311 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Richard Uhl, hat am 16.04.2026 erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da er zum Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 317 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Matthias Basile als Nachrücker festgestellt.

  5. Die unter der laufenden Nummer 401 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen, Frau Karin Arcan-Meiers, hat am 16.04.2026 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die unter der laufenden Nummer 403 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen, Frau Christine Drößler-Utecht, als Nachrückerin festgestellt.

  6. Der unter der laufenden Nummer 503 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Marc Höricht, hat am 16.04.2026 erklärt, dass er auf Seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da er zum Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die unter der laufenden Nummer 504 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der FDP, Frau Gabriele Höricht, als Nachrücker festgestellt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rodenbach, 20.04.2026

Bernd Weber
Gemeindewahlleiter

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