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30.04.2021

Feststellung als NachrückerIn für die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rodenbach

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
  1. Die unter der laufenden Nummer 103 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU, Frau Dr. Marita Grothus, hat am 22.04.2021 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 108 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Marius Bock, als Nachrücker festgestellt.

  2. Die unter der laufenden Nummer 203 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen, Frau Karin Arcan-Meiers, hat am 22.04.2021 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die unter der laufenden Nummer 207 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen, Frau Elisabeth Schneider, als Nachrückerin festgestellt.

  3. Die unter der laufenden Nummer 302 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der SPD, Frau Monika Pütz, hat am 22.04.2021 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 315 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Niklas Schäfer als Nachrücker festgestellt.

  4. Der unter der laufenden Nummer 313 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Richard Uhl, hat am 22.04.2021 erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da er zum Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 326 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Michael Juracka als Nachrücker festgestellt.

  5. Der unter der laufenden Nummer 341 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der SPD, Herr Hemut Schwindt, hat am 22.04.2021 erklärt, dass er auf seine Anwartschaft auf einen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da er zum Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.
    Er hat daraufhin seine Anwartschaft auf einen Sitz in der Gemeindevertretung verloren.

  6. Die unter der laufenden Nummer 507 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der FDP, Frau Helga Duda, hat am 22.04.2021 erklärt, dass sie auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand gewählt wurde.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 506 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Dr. Oliver Everling, als Nachrücker festgestellt.

 

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter

Michael Juracka

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Amtsleiter

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

Raum: 6
06184 599-17
06184 599-56
michael.juracka@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rodenbach, 27.04.2021

Gido Puhl
Gemeindewahlleiter

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