Sprungziele
Seiteninhalt

Verkehrsberuhigter Bereich »Am Kirchpfad«

Verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrsberuhigter Bereich

In Kürze wird die Straße „Am Kirchpfad“ in Oberrodenbach zu einem verkehrsberuhigten Bereich.
Dazu wird ein entsprechend notwendiges Verkehrszeichen angebracht.

Die Straße „Am Kirchpfad“ erfüllt alle Voraussetzungen, die für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches erforderlich sind.

Sie ist auf kompletter Breite niveaugleich ausgebaut.
Ebenso hat die Straße eine reine Erschließungsfunktion, weshalb ein sehr geringer Fahrzeugverkehr herrscht.

Folgende Verkehrsregeln sind in einem verkehrsberuhigten Bereich zu beachten:

1. Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Außerhalb gekennzeichneter Flächen darf nicht geparkt werden, außer zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.
4. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
5. Kinder dürfen auf der Straße spielen.

Ich bitte um Beachtung und Einhaltung der entsprechenden Verkehrsregeln!


Rodenbach, den 28.05.2020
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
Im Auftrag

Alexander Lötschert

Seite zurück Nach oben