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23.03.2020

Weitere Beschränkungen sozialer Kontakte und Schließung von Geschäften

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren!

Gestern haben sich Bund und Länder auf weitere Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt. Hier die Inhalte der hessischen Verordnung

  1. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
     
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
     
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
     
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
     
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
     
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
     
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Ich appelliere eindringlich an Sie und Ihre Angehörigen, diese einzuhalten und umzusetzen. Schützen Sie damit sich und andere Personen! Egal ob die Kassiererin im Supermarkt, die Verkäufer beim örtlichen Bäcker oder Metzger, medizinisches Personal, Ärzte oder Einsatzkräfte. Alle haben unseren Respekt, die Einhaltung der Abstandsregeln und vielleicht auch mal ein Lächeln verdient!

Für Fragen steht Ihnen die Corona-Hotline im Rathaus unter der Telefon-Nr. 59942 zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Klaus Schejna
Bürgermeister

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