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07.06.2017

Gemeinde Rodenbach sieht Windvorranggebiet im Rodenbacher Wald sehr kritisch

Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Streichung des Windvorranggebietes zu fordern, das für den Rodenbacher Wald vorgesehen ist. 

Der Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien legt so genannte Windvorranggebiete fest. Ausschließlich in diesen Gebieten ist die Errichtung von Windrädern später theoretisch und praktisch möglich. Politischer Konsens und Ziel dieser Planungen ist es, zwei Prozent der Landesfläche in Hessen für Windkraftanlagen bereitzustellen. 

Eine solche Fläche sieht der Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien für den Rodenbacher Wald in Oberrodenbach angrenzend an die Gemarkungen Freigericht und Alzenau vor. 

Wir haben bereits im Jahr 2014 in unserer ersten Stellungnahme zum Vorentwurf darauf hingewiesen, dass die betreffende Fläche im Rodenbacher Wald verschiedene Arten von Greifvögeln und Fledermäuse beherbergt und dass daher eine artenschutzrechtliche Prüfung der Fläche erfolgen muss. 

Nun liegt der Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien in zweiter Offenlage vor und sieht weiterhin eine, wenn auch reduzierte, Windvorrangfläche in Oberrodenbach, angrenzend an die Gemarkungen Freigericht und Alzenau, vor. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. 

Die Gemeinde Rodenbach bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Verantwortung für die örtliche Energiewende! So haben wir bereits zahlreiche Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt und betreiben seit vielen Jahren aktiv ein kommunales Energiemanagement. 

Doch sehe ich die Gemeinde Rodenbach auch dem Naturschutz verpflichtet. Es kann nicht sein, dass Brutvorkommen des Rotmilans, der Hohltaube oder des Schwarzspechtes einfach ignoriert werden. Generell handelt es sich bei der vorgesehenen Fläche um eine artenreiches und schutzwürdiges Quellgebiet. 

Wir sprechen uns daher für eine Streichung der Windvorrangfläche aus. Sollte dies nicht durchgesetzt werden können, beharrt der Gemeindevorstand in seinem Beschluss aber auf einer artenschutzrechtlichen Prüfung des Geländes. 

Eine gleichlautende Stellungnahme hat auch die entsprechende Fachbehörde des Main-Kinzig-Kreises abgegeben. Dies untermauert zusätzlich die Einstellung der Gemeinde Rodenbach, dass es sicher sinnvollere Flächen zum Errichten von Windkraftanlagen gebe. 

Ihr 

Klaus Schejna
Bürgermeister

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