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16.08.2021

Vorsorgender Hochwasserschutz
Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Die potenziell katastrophalen Auswirkungen von Unwettern und Starkregen, die uns erst vor wenigen Wochen in unseren Nachbarländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen deutlich und sehr konkret vor Augen geführt wurden, haben nicht nur dort zu neuen Fragen und Forderungen nach entsprechender Vorsorge geführt.
Und auch wir in Rodenbach sind uns dieser möglichen Gefahren sehr bewusst.
Starkregenereignisse können überall auftreten und jede Kommune kann davon betroffen sein.

Daher haben wir als Gemeinde Rodenbach bereits im Rahmen der Erschließungsplanung des Baugebietes „Südlich der Adolf-Reichwein Str.“ ein Planungsbüro beauftragt, eine Überflutungsprüfung durchzuführen.
Dabei wird unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen und der Topographie untersucht, an welchen Stellen bei einem Starkregenereignis das Kanalnetz das Wasser nicht mehr abführen kann und die Oberfläche überflutet wird. Die gefährdeten Bereiche werden dann in einer Überflutungsrisikokarte festgehalten, wobei unterschiedliche Schadenspotentiale je nach Flächennutzung zu betrachten sind.

Diese Überflutungsprüfung werden wir auf das gesamte Gemeindegebiet ausweiten.
Dies hat für uns als Gemeinde den Vorteil, dass uns mit den Ergebnissen auch ein wichtiges Planungsinstrument für anstehende Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz an die Hand gegeben wird.

Gemäß einer für das ganze Land Hessen vorliegenden Starkregenhinweiskarte hat Rodenbach einen hohen bis mittleren Starkregenindex.
Deshalb ist es für uns wichtig, nicht nur das Kanalnetz zu betrachten, sondern ganzheitlich das komplette Entwässerungssystem in der Gemarkung mit seiner Topographie, der Landnutzung, den Gräben und dem Rodenbach mit seinen Verrohrungen und Durchlässen.
Ein entsprechender Förderantrag für die Erstellung einer Starkregen-Gefahrenkarte ist in Vorbereitung und wird beim Land Hessen, im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie als Klimaanpassungsmaßnahme zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels gestellt.

Die Starkregen-Gefahrenkarte wird der Gemeinde auch einen Maßnahmenkatlog für eine verbesserte Risikovorsorge an die Hand geben.

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