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Rede zur Einbringung des Haushaltes 2019 am 08. November 2018

Bürgermeister Klaus Schejna
Bürgermeister Klaus Schejna

(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Geppert,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! 

Den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, den ich Ihnen heute Abend vorstelle, hat die Verwaltung in den letzten Monaten mit großem Verantwortungs- und Kostenbewusstsein zusammengetragen. Es haben viele Gespräche und Abstimmungen stattgefunden sowohl innerhalb der Fachbereiche als auch in der Führungsebene. Die so zustande gekommenen Ansätze hat die Finanzverwaltung unter der Leitung von Frau Lach schließlich in dem Haushaltsplanentwurf gebündelt, den Sie gleich in Händen halten werden.

Ich danke zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Mühe und ihre Sorgfalt in der Vorbereitung. 

Ich freue mich, heute Abend zur wichtigsten Sitzung im Jahr, einige Zuschauer begrüßen zu dürfen. Es ist schön zu sehen, dass Sie Interesse daran haben, wie es um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde im nächsten Jahr bestellt ist, welche Maßnahmen und Projekte wir im nächsten und in den Folgejahren planen.

Heute darf ich Ihnen bereits den vierten Haushaltsausgleich in Folge präsentieren. Allerdings beinhaltet auch dieser wieder keine Spielräume für Wünschenswertes: wir beschränken uns weiterhin auf das Machbare. 

Dabei tätigen wir durchaus Investitionen in die Infrastruktur und die Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde: Wir planen unter anderem einen weiteren Kindergarten, das Familienzentrum Robbe sowie eine Linksabbiegerspur am Bauhof, die für den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses nötig wird. 

Vor allem die steigenden Sozialleistungen im Bereich der Kindertagesstätten werden auch künftig dazu führen, dass wir unseren Gürtel eng halten müssen. Trotz der zurzeit „sprudelnden“ Steuereinnahmen, die allerdings nicht immer auch eins zu eins bei der untersten Ebene – den Gemeinden – ankommen. 

Es zeigt sich einmal mehr, dass unsere Forderung nach einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Gemeinden nicht an Aktualität eingebüßt hat. Vielmehr wird sie sowohl vom Städtetag als auch vom Deutschen Städte und Gemeindebund mit Nachdruck unterstützt: eine dauerhafte, aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden muss sichergestellt werden. Denn wir als Gemeinde Rodenbach sollten auch in schwachen Konjunkturphasen in der Lage sein, die uns obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß bzw. bedarfsgerecht zu erfüllen. 

Das wird erschwert durch steigende Soziallasten, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung. Das Land hat – wie schon im letzten Jahr erwähnt – zumindest die Eltern schon einmal von einem Teil der Kinderbetreuungskosten entlastet, unglücklicherweise zu Lasten der Gemeinden. Denn der Ausgleich reicht immer noch bei weitem nicht, die entstehenden Kosten zu decken.

Selbst von der durch den Landesrechnungshof geforderten Drittel-Finanzierung sind wir weit entfernt. Insgesamt haben wir einen Kostendeckungsgrad von 27% bei der Kinderbetreuung und dieser ist durch das Land quasi zementiert. 

Dennoch leisten wir uns die Kinderbetreuung, die wir für angemessen erachten. Denn Kinderbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Eine Notwendigkeit auf dem Weg zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesen Bereich fällt auch die Bereitstellung von 113 Hortplätzen, die vom Land als „freiwillige“ Leistungen deklariert werden, sie ist aber für mich und natürlich für die Eltern notwendig und unabdingbar. Tendenz der Hortnachfrage steigend.

Der Pakt für den Nachmittag des Landes Hessen, in den nun auch der Main-Kinzig-Kreis eingetreten ist, wird uns auch keine größeren Spielräume verschaffen. 

Die Kindertagespflege vervollständigt unser Angebot der Kinderbetreuung und ist ein weiterer gleichwertiger Baustein des umfassenden Kinderbetreuungsangebotes in Rodenbach. 

Aufgrund der Zuzüge sowie der Schließung von Baulücken im Gemeindegebiet und dem Neubaugebiet an der Adolf-Reichwein-Straße werden in den nächsten Jahren erhebliche Mittel mehr aufzuwenden sein, um dem Rechtsanspruch und der Qualität der Kinderbetreuung zu genügen. 

In diesem Zusammenhang war der zweigruppige Anbau an die Kita Adolf-Reichwein-Straße ein notwendiges Mosaiksteinchen. 

Im aktuellen Haushaltsplan haben wir die Planung für den Bau einer weiteren Kita im Finanzplan bereits vorgezogen, weil sich der Bedarf abzeichnet. In den Haushaltsplan für 2019 haben wir die Summe von 1,44 Mio Euro für Planung und Bau einer Kita eingestellt. 

Von den Personalkosten der Gemeinde Rodenbach in Höhe von 7,6 Mio Euro entfallen 50% auf den sozialen Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie soziale Leistungen. Alleine die Personalkosten sind von 2017 nach 2019 um rund eine Mio Euro gestiegen.

Davon entfallen über 600.000 Euro auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rest verteilt sich auf die normalen Tarifsteigerungen. Das zeigt deutlich die Belastung, die die Aufgabe der Kinderbetreuung auch in den nächsten Jahren noch für unseren Haushalt darstellen wird. 

Und verdeutlicht, dass für zusätzliche Aufgaben kein Spielraum im Haushalt mehr existiert. Insofern ist die Forderung, die notwendige Straßensanierung ohne einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung einfach utopisch. 

Ich bin stolz, wie wir in Rodenbach die Integrationsarbeit leisten und bewältigen. Mein Dank geht an die vielen Ehrenamtlichen für ihr Engagement und ihren täglichen Einsatz. Die Kommunikation und das Miteinander werden immer besser. Auch hier muss festgestellt werden, dass zusätzlich zur Unterbringung und Vermittlung und Vermittlung von Sprachkompetenzen doch die Integration vor Ort eine Daueraufgabe darstellen wird. Diese Weisungsaufgabe, die bei uns gut aufgehoben ist, muss mit einer ausreichenden Finanzausstattung durch Bund und Land gedeckt sein. Dies ist bisher leider nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, ich mach an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam, dass die derzeitige Situation und die guten Aussichten einer umsichtigen und vorausschauenden Finanzwirtschaft, aber auch der guten Konjunkturentwicklung geschuldet sind. 

Bund und Land sind gehalten, die Kommunalfinanzen so auszustatten, dass sie auch nachhaltig, krisenfest und tragfähig sind. Das heißt, die Kommunen müssen für übertragene Aufgaben auch die nötige Finanzierung erhalten. Das ist das im Grundgesetz in Artikel 104a verankerte Konnexitätsprinzip. 

Eigentlich müsste ich deshalb als Gemeinde erwarten können, zur Finanzierung übertragener Aufgaben die nötige Finanzausstattung zu erhalten. Zum Beispiel nehme ich den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Die Erstattung vom Land deckt nicht einmal 20 Prozent der tatsächlich entstehenden Kosten. Auch die Zuschüsse für die U3-Betreuung sind bei weitem nicht auskömmlich. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Unter Konnexität, meine Damen und Herren, verstehe ich etwas Anderes.

Weil wir nicht wissen, welche Aufgaben wir mit welcher Finanzausstattung übertragen bekommen, fehlt uns jegliche langfristige oder nachhaltige Planungssicherheit. Tatsächlich wird es jedes Jahr ein bisschen schwieriger, die Planungen aufzustellen. Die dafür nötigen Eckdaten vom Land kommen immer später und sind häufigen Änderungen unterworfen.

Durch unseren soliden und vorsichtigen Umgang mit den Gemeindefinanzen ist es uns jedoch bisher noch immer gelungen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Deshalb kommen wir auch dieses Jahr ohne Steuer- oder Gebührenerhöhungen aus! 

Bevor ich zum Zahlenwerk für 2019 komme, lassen Sie mich kurz etwas zum Haushaltsjahr 2018 sagen. Mit der Drucksache G 25/2018 habe ich Ihnen soeben über den Stand des Haushaltsvollzugs berichtet.

Dieser war bis zum 16.10.2018 plangemäß und der Haushaltsausgleich in Sicht. An diesem Tag haben wir ein Schreiben erhalten, mit dem die Gewerbesteuervorauszahlung unseres wichtigsten Gewerbesteuerzahlers um knapp 1,1 Mio Euro herabgesetzt wurde. Diesen Betrag mussten wir aus dem laufenden Haushalt aufbringen. Das entspricht abzüglich der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage rund 893.000 Euro. 

Sie alle wissen, meine Damen und Herren, dass dieser Umstand auf einen Großbrand zurückzuführen ist. Wichtig für uns ist, dass bei dem Brand keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Die Rodenbacher Feuerwehr hat zusammen mit den Wehren aus dem kompletten Umland ihre Umsicht und Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen. 

Ich selbst war bis spät am Abend vor Ort und habe den Verantwortlichen sofort die schnelle und unbürokratische Hilfe der Gemeinde Rodenbach bei der Schadensbeseitigung und beim Wiederaufbau zugesichert und stehe seitdem im ständigen Austausch mit der Geschäftsleitung.

Daher kenne ich auch ihr großes Interesse am schnellen Wiederaufbau und die generelle Zufriedenheit mit dem Standort Rodenbach. 

Wichtig war außerdem, dass die verminderten Vorauszahlungen zunächst nur für das Jahr 2018 festgesetzt werden. Für das Jahr 2019 wird schon wieder anders kalkuliert. 

Auf jeden Falls ist es für dieses Jahr so, dass wir trotz der Rückzahlung den Haushaltsausgleich ohne weitere Einschränkungen erreichen werden. Wir haben nach der guten alten Kaufmannsart gehandelt: Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not! Wir haben die guten Gewerbesteuereinnahmen aus dem Jahr 2016 nicht ausgegeben, sondern sind nun in der Lage, den nun geplanten Fehlbetrag von rund 550.000 € aus der Rücklage zu bestreiten. Die restlichen rund 400.000 Euro werden über Mehreinnahmen und Minderausgaben gestemmt. 

Damit reduziert sich unsere Rücklage auf 6,2 Mio Euro. Das hört sich zunächst einmal sehr gut an.

Jedoch ist es leider so, dass Schwankungen bei Zuweisungen und Steueraufkommen durchaus im siebenstelligen Bereich eintreten können und werden, meine Damen und Herren. 

Dann ist unsere Rücklage sozusagen unsere Lebensversicherung, die wir angespart haben. Für Investitionen dürfen diese Mittel nicht verwendet werden, sie sind ausschließlich zum Ausgleich von Schwankungen des Ergebnishaushaltes vorgesehen, lediglich für Zinszahlungen sind sie da. 

Deshalb ist es auch wichtig, bei Beschlüssen über Investitionen – wie zum Beispiel die Sanierung der Gemeindestraßen - deren Finanzierung mit zu bedenken. Denn die Rücklage darf dafür nicht verwendet werden. 

Die Straßenbeitragssatzung, wie sie derzeit besteht, ist auch nach meiner Meinung sozial ungerecht und führt zu unverhältnismäßig hohen Belastungen.

Deshalb war es richtig, den Städten und Gemeinde die Möglichkeit zu eröffnen, die Straßenbeiträge abzuschaffen, was Sie vorhin mit Ihrem Beschluss in die Wege geleitet haben. 

Doch lassen Sie mich hier feststellen, dass mit diesem Entschluss noch kein einziger Bürger entlastet oder auch nur eine einzige Straße grundsaniert worden ist.

Die Gemeindevertretung muss sich sehr wohl über die zukünftige Finanzierung dieser Aufgabe Gedanken machen. Die CDU-geführte Landesregierung hat den Städten und Gemeinden explizit auch die Möglichkeit wiederkehrender Straßenbeiträge eröffnet. Die sind zwar ebenfalls von den Grundstückseigentümern als Solidargemeinschaft zu tragen, bewegen sich jedoch im niedrigen zwei bis dreistelligen Bereich per anno und nicht bei mehreren tausend bis zehntausend Euro im Sanierungsfall. 

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung der Straßensanierung wäre die Erhöhung der Grundsteuer.

Aber Steuereinnahmen sind auch durch Gesetz zur allgemeinen Deckung des Haushaltes vorgesehen und nicht zweckgebunden zu verwenden. 

Eine dritte Möglichkeit wäre natürlich, dass das Land aus dem Landeshaushalt die für die grundhaften Sanierungen fehlenden Deckungsmittel den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellt. 

Auf jeden Fall wird die Diskussion über die Finanzierung der Straßensanierung auch in diesem Haus zu führen sein. Deshalb empfand ich den Antrag zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung als weder zielführend noch verantwortungsbewusst, sondern für die Galerie gedacht. Finanzierungsvorschlag? Fehlanzeige! 

Und unsere Straßen bedürfen teilweise wirklich einer grundhaften Sanierung. 

Wir warten jetzt einmal das Ergebnis des Straßenzustandskatasters ab und werden danach auf dieser Grundlage eine Diskussion über reale Zahlen führen müssen, wenn wir die Straßen repariert haben wollen. 

Kommen wir nun zum Haushalt 2019. 

Es haben sich einige gesetzliche Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Haushalt für 2019 haben.

§ 92 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wurde dahingehend geändert, dass ab 2019 der Ausgleich eines Fehlbetrages im Plan aus den Mitteln der ordentlichen Rücklage vorgenommen werden kann. Bislang war dies nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) nur im Rahmen des Jahresabschlusses möglich. Von dieser Neuregelung muss Rodenbach allerdings für den Haushalt 2019 keinen Gebrauch machen, da ein Überschuss kalkuliert und somit eine Zuführung zu den Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses geplant ist. 

Ebenfalls in § 92 HGO wurde ein Überschuldungsverbot eingeführt. Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn die Summe der Verbindlichkeiten größer ist als die Summe des Eigenkapitals und des Vermögens. Die Verbindlichkeiten belaufen sich bei uns Ende 2017 auf 3,6 Mio Euro, das Eigenkapital auf 17,4 Mio Euro. Sie sehen: von Überschuldung ist bei uns weit und breit nichts zu sehen! 

Gemäß § 106 HGO ist künftig eine Liquiditätsreserve - ähnlich wie früher in der Kameralistik (freie Spitze) – in Höhe von 2 % der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der 3 dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre zu bilden. In Rodenbach beläuft sich diese Summe auf knapp 400.000 Euro. Ein entsprechendes Konto wurde deshalb eingerichtet und bilanziert. 

Lassen Sie mich Ihnen nun das Zahlenwerk im Einzelnen vorstellen! 

In der mittelfristigen Finanzplanung für den Haushalt 2018 wurde das Haushaltsjahr 2019 mit einem Überschuss von rund 1 Mio Euro kalkuliert.

Nach Erfassung aller Mittelanmeldungen ergab sich Ende September 2018 ein Fehlbetrag von 436.000 Euro. Dies bedeutete eine Verschlechterung von 1,457 Mio Euro gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung. 

Hauptursache dafür sind rund 1 Mio fehlende Schlüsselzuweisungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation. 

Dies erklärt sich dadurch, dass der Grundbetrag pro Einwohner – der die Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung ist - im Herbst 2017 mit einer Steigerung von 5 % entsprechend der Entwicklung der Vorjahre auf 1.419 Euro kalkuliert wurde.

Dieser wurde in der Folge vom Land mehrfach nach unten korrigiert: erstmals im Mai 2018 auf 1.405 Euro und letztendlich im Juli 2018 auf 1.370 Euro. 

Begründet wurde diese Entwicklung damit, dass sich die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer im ersten Halbjahr 2018 deutlich ungünstiger entwickelt haben als vom Land angenommen.

Ein weiterer Grund ist, dass das Land einen Doppelhaushalt aufgelegt hat, der zur Berechnung des Grundbetrages dieselbe Datengrundlage, nämlich 2015 bis 2017, hat.

Für 2019 wäre Basis die Summe der Ausgaben der Kommunen für die Jahre 2016 bis 2018 gewesen. 

Die Auswirkung aus dem verminderten Grundbetrag war eine Reduzierung des für die Gemeinde Rodenbach errechneten Bedarfs um 655.000 Euro. 

Weiterer Faktor ist, dass im Dezember 2017 ein Mehrertrag von 1,1 Mio Gewerbesteuer eingenommen wurde. Das hat unsere Steuerkraft um 904 T. Euro erhöht und damit unseren rechnerischen Bedarf für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2019 zusätzlich vermindert. 

In Summe ergab sich also ein geringerer Bedarf von 1,559 Mio. Euro. Die Kommunen erhalten 65 % ihres errechneten Bedarfs als Schlüsselzuweisungen. 

Die hohen Einnahmen aus dem Dezember 2017 schmälern nun also unsere Zuweisung für das Jahr 2019 um 1,013 Mio Euro. 

Sie sehen daran, wie wichtig unsere Rücklage ist, um solche Schwankungen ausgleichen zu können. 

Aufgrund der geringeren Zuweisungen ist natürlich auch weniger an Kreis- und Schulumlage zu zahlen. 

Gegenüber unserer mittelfristigen Finanzplanung kommen Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten aufgrund eines höheren Tarifabschlusses in Höhe von 158.000 Euro hinzu. 

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 354.000 Euro erhöht. Als kostensteigernd sind hier insbesondere zu nennen: die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten, Leasing-Gebühren für die Bauhof-Fahrzeuge, insbesondere der Ersatz für den Unimog mit allein 18.000 Euro, Verpflegungskosten in den Kitas durch die 6 Stunden Betreuungszeit, die vom Land kostenfrei gestellt werden, höhere Instandhaltungskosten für Gebäude und technische Anlagen sowie Sinkkasten-Erneuerung im Bereich der Abwasserbeseitigung, auch werden künftig aufgrund gesetzlicher Änderungen höhere Sachverständigenkosten im Bereich der Steuerverwaltung benötigt. Außerdem steigen die Deponiekosten und die Kosten für die Fremdentsorgung im Abfallbereich. 

Wie ist nun der Haushalts-Ausgleich trotzdem gelungen? 

Alle Aufwendungen wurden erneut geprüft und mögliche Streichungen vorgenommen. 

Nicht unmittelbar notwendige Maßnahmen wurden in die Folgejahre verschoben. (IT-Schulung aller Mitarbeiter, ca. 38.000 Euro) 

Über den Bereich der Sach- und Dienstleistungen haben wir am Ende eine pauschale Sperre von 5 % gelegt.

Nur so konnte erreicht werden, dass ich Ihnen heute trotz aller Widrigkeiten einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf präsentieren kann. 

Somit schließt der Haushaltsplan nun mit einem Überschuss von 164.000 Euro ab. 

Das Gesamtvolumen der Erträge liegt bei 24,4 Mio Euro, dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 24,235 Mio Euro. 

Die Erträge setzen sich zusammen aus 14,17 Mio. Euro Steuereinnahmen und Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 3,6 Mio Euro sowie 3,8 Mio Euro Entgelte. 

Die Steuereinnahmen bestehen aus 7,5 Mio Euro Anteile an der Einkommensteuer und 4,5 Mio. Euro Gewerbesteuer sowie 1,7 Mio Euro Grundsteuer.

Die Zuweisungen und Zuschüsse haben sich um 285.000 Euro erhöht. Dies resultiert unter anderem aus dem Zuschuss des Landes an die Städte und Gemeinden für die Freistellung der sechsstündigen Kinderbetreuung. Dafür verringern sich die Entgelte entsprechend. 

Für Sie als Fakt nebenbei: von einem Euro Gewerbesteuer verbleiben abzüglich der Umlagen 41 ct bei der Gemeinde. Verstehen Sie mich nicht falsch: ich bin froh, dass wir Gewerbesteuereinahmen haben, die sich sehen lassen können, wenn man bedenkt, wie gering der Flächenverbrauch dafür ist. Die Gemeinde Rodenbach wird auch künftig kein Industriestandort werden. Dennoch trägt die Gewerbesteuer zur Stabilisierung des Haushaltes bei.

Nach jahrelangen Verhandlungen konnte nun die Bebauung von 55.000 m² Gewerbefläche im Eingangsbereich der Industriestraße auf den Weg gebracht werden. Hier entstehen drei jeweils 10.000 m² große Logistik-Hallen, die individuell ausgestaltet werden können. 

Auch wenn hier von einem Logistik-Park gesprochen wird, beschränkt das Baurecht die Nutzung jedoch: ein 24/7 Betrieb ist dort nicht möglich. 

Die Bauvorbereitungen haben begonnen. Über einen Ankermieter kann ich Ihnen leider noch nicht berichten: wir begleiten den Prozess jedoch eng und stehen im Kontakt. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang der Verkauf unseres Grundstücks an der Industriestraße zur Nutzung als Parkplatz. 

Ich bin heute froh, dass wir vorausschauend die Glasfaserversorgung der Industriestraße so gestaltet haben, dass ein FTTH-Anschluss jederzeit möglich ist und fast jede gewünschte Bandbreite verfügbar ist.

Nachdem damit an der Industriestraße keine weiteren Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, haben wir begonnen, die restlichen im Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbeflächen zu aktivieren. Erste Gutachten zum Städtebau und Verkehr haben keine größeren Probleme aufgeworfen, so dass im Haushaltsplan 70.000 Euro für die Bauleitplanung eines Gewerbegebietes eingestellt sind.

Damit ermöglichen wir Rodenbacher Gewerbebetrieben, sich zu erweitern. Aber natürlich sind auch Neuansiedlungen willkommen. 

Der erforderliche Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet mit dem Arbeitstitel „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“ wird in der nächsten Gemeindevertretersitzung beraten werden. 

Bei der Entwicklung und Erschließung von Gewerbeflächen ist jedoch nicht garantiert, dass auch maßgebliche Gewerbesteuereinnahmen fließen werden. 

Fast sicher ist aber, dass dort neue Arbeitsplätze entstehen werden. Von diesen bietet die Gemeinde Rodenbach mittlerweile 185 in vielen verschiedenen Bereichen und unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen. Dafür stehen im Stellenplan 118,236 Vollzeit-Äquivalente zur Verfügung. Dies bedeutet gegenüber 2017 eine Erhöhung um 0,67. Davon gehen alleine 0,53 auf den Mehrbedarf an Küchenpersonal für die vier Kindertagesstätten durch den Mehrbedarf für die 6 Stunden Betreuung.

Die Personalkosten nehmen mit 7,64 Mio Euro einen Anteil von rund 31% an den Aufwendungen ein. Höher sind nur die Steueraufwendungen und Umlagen mit 35% an den Gesamtaufwendungen. 

Kreis- und Schulumlage sind dieses Jahr stabil geblieben. Der neue Landrat Thorsten Stolz hat in seiner noch jungen Amtszeit bereits bewiesen, dass er zu seinem Wort stehen wird, den Dreiklang im Kreis zu berücksichtigen. Damit sind Konsolidierung, Investition und Entlastung der Kommunen gemeint. 

Bereits im Kreishaushalt 2018 hat er die Kreisumlage um 1 Punkt und die Schulumlage um 2,1 Punkte gesenkt, was insgesamt eine Entlastung von 15,8 Mio. Euro entsprach. Für die Gemeinde Rodenbach bedeutete das Minderausgaben von 469.000 Euro.

Auch bei der Flüchtlingsbetreuung wurden die Gemeinden nochmals mit einem Betrag von 8 Mio Euro unterstützt, für Rodenbach nochmals Mehreinnahmen von 70.000 Euro. 

Für Sach- und Dienstleistungen veranschlagen wir im nächsten Jahr 5,68 Mio Euro. Darin sind 730.000 Euro für Energie (Strom, Gas, Öl) enthalten. Unser Energiemanagement wird jährlich weiter fortgeschrieben. Auch mit der Umrüstung der LED-Beleuchtung in der Bulauhalle und bei der Straßenbeleuchtung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung. Die Aufwendungen für die Bauunterhaltung betragen ebenfalls rund 750.000 Euro. Abwasser- und Abfallbeseitigung haben zusammen ein Volumen von 2,8 Mio Euro, auf die Abschreibungen entfallen 1,2 Mio Euro. Die restlichen Aufwendungen entfallen auf den laufenden Betrieb aller gemeindlichen Einrichtungen. 

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Digitalisierung in Rodenbach aufgeschlossen zu begleiten und unsere Gemeinde voran zu bringen. Bereits im letzten Jahr haben wir ein Sitzungsdienstprogramm angeschafft, einige Neuerungen haben Sie bereits bemerkt. Im Jahr 2019 wollen wir dann das Sitzungsdienstprogramm auch dazu nutzen, Ihnen, sehr verehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, ihre Sitzungsunterlagen künftig papierlos zur Verfügung zu stellen. Für die Umsetzung ist ein Betrag in Höhe von 11.000 Euro geplant. 

Auch haben wir unsere Homepage komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Künftig kann sie auf jedem Endgerät komfortabel bedient werden. Sie wird in den nächsten Wochen online gehen und die alte Homepage ersetzen. 

Die öffentliche Verwaltung ist heutzutage ohne IT-Unterstützung nicht mehr denkbar. Deshalb werden wir für alle Arbeitsplätze eine neue und vor allem einheitliche Hard- und Software installieren, um auch in den nächsten Jahren zukunftsfähig zu bleiben und dem digitalen Wandel Rechnung tragen zu können. Dafür ist ein Betrag von 160.000 Euro etatisiert. 

Meine Damen und Herren, selbstverständlich nimmt auch in diesem Jahr unser Medientreff Gemeindebücherei Rodenbach seinen Platz in meiner Haushaltsrede ein. Wenn ich mir die Wahlergebnisse so anschaue, sind wir gut beraten, auch zukünftig das Thema Bildung ganz oben auf unsere Agenda zu schreiben und auch weiterhin nicht als freiwillige Leistung zu sehen. Die hier veranschlagten 458.000 Euro decken allerdings mehr als nur das Thema Medienkompetenz und Bildung ab.

Unser Medientreff ist auch Kulturstätte und sozialer Treffpunkt. Das Haus lebt von und mit seinen Mitarbeiterinnen, die mit ihrem Engagement dem Haus eine besondere Note geben. Im nächsten Jahr feiert unsere Bücherei übrigens ihr 30-jähriges Jubiläum mit einer Reihe von Veranstaltungen. Sie können gespannt sein – wir sehen uns! 

Danken möchte ich auch dem Freundeskreis Medientreff Gemeindebücherei, der sich mit Ideen und Begeisterung der Unterstützung des Medientreffs widmet und eigene Veranstaltungen durchführt, zum Teil auch mit Beteiligung der Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! Diese wird von der Gemeinde Rodenbach im kommunalen Zusammenschluss mit Erlensee auch über die ursprünglich vereinbarte Laufzeit hinaus als Unterstützung des demokratischen Gemeinwesens etabliert. 

Hinweisen möchte ich Sie auf die Gedenk-Veranstaltung morgen Abend zur Pogromnacht am 09. November 1938 Sie findet um 19 Uhr an der Bücherei statt. 

Medientreff, Freundeskreis, Demokratie leben! und viele, viele ehrenamtliche Helfer nutzen die Bücherei unter anderem als Bestandteil der gelebten Integration in Rodenbach. Ob es nun das internationale Café ist oder ein Frauenfrühstück: hier ist jede und jeder willkommen und findet ein offenes Ohr. 

Vor zwei Jahren wurden die Weichen gestellt für eine weitere wichtige Einrichtung der Gemeinde. Gemeinsam mit der Verpächterin des Geländes haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Blaualgen-Problematik im Strandbadsee in den Griff zu bekommen. Auch wenn die Besucherzahlen noch lange nicht das Niveau von früher erreicht haben, so hatten wir doch zwei Sommer, in denen das Badevergnügen von Blaualgen ungetrübt war. Die im Schwimmbereich wachsenden Wasserpflanzen sind unangenehm, aber ein Zeichen einer verbesserten Wasserqualität. Wir werden ein Auge darauf haben und im nächsten Jahr eventuell sogar zweimal mähen.

Die Wasserqualität unterliegt einem engmaschigen Monitoring. Sollte sich herausstellen, dass sie trotz aller Bemühungen und unseres Mitteleinsatzes nicht stabil bleibt, werden wir neu über das Strandbad nachdenken müssen.

Mit die wichtigste Einrichtung der Gemeinde Rodenbach ist unsere Feuerwehr Rodenbach! Mit über 130 Einsätzen bisher in diesem Jahr leisten unsere freiwilligen ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und –kameraden einen unschätzbaren Beitrag für die Sicherheit der Allgemeinheit. Dafür gebührt ihnen unser aller Respekt und Dank!

Diesen habe ich bei den beiden Abschlussübungen in Oberrodenbach sowohl der Jugend als auch der aktiven Wehr auch in Ihrem Namen ausgedrückt! 

In den Einsätzen haben alle Kräfte ihre hervorragende Ausbildung, ihre Einsatzbereitschaft und die Funktionalität des Materials unter Beweis stellen müssen und dies in beeindruckender Weise auch getan. Leider gilt dies nicht für den Digitalfunk, der nach wie vor große Schwächen sowohl in der Hard- als auch in der Software aufweist. 

Beim Thema Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses sind wir auf einem guten Weg und haben gute Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen können. Deshalb haben wir Mittel für Grunderwerb und die Planung eingestellt. Mit Verabschiedung des derzeit in der Entwicklung befindlichen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung können entsprechende Zuschüsse beim Land beantragt werden. Dies ist Voraussetzung für die weitere zeitliche Planung des Neubaus. 

Die Gemeinde Rodenbach kann wirklich stolz und glücklich sein über die beispielhafte Kinder- und Jugendförderung in unserer freiwilligen Feuerwehr. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass wir aus der Bambini-Abteilung mittlerweile gut geschulte Kräfte für die Einsatzabteilung gewinnen konnten. 

Als Chef der Feuerwehr möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Mittel für notwendige Ausrüstung und Ausstattung stets bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Dies ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass unsere Feuerwehr kostenbewusste und realistische Forderungen stellt. 

Kommen wir nun zu den Gebührenhaushalten.

Dem Gemeindevorstand mit mir als Bürgermeister ist es seit jeher wichtig, für die Bevölkerung in den Bereichen Abfall, Abwasser und Friedhof stabile und natürlich kostengünstige Gebühren aufzurufen. 

Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren auch nicht jeden Überschuss oder Fehlbedarf am Jahresende sofort darauf verwendet, ihn an die Bürger weiterzugeben. Vielmehr nutzen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Möglichkeit, die Gebühren über einen längeren Zeitraum stabil zu halten. Das spart Verwaltungsaufwand und damit zusätzliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.

Das ermöglicht es uns zum Beispiel in diesem Jahr, die 30-prozentige Abfallgebührenerhöhung des Main-Kinzig-Kreises abzufangen, ohne die Abfallgebühren anzuheben. Trotzdem können wir das Angebot bedarfsgerecht weiter ausbauen und bieten ab dem nächsten Jahr eine um 4 Wochen verlängerte Abfuhrzeit für die Biotonne an. Entsprechende Verhandlungen mit dem Entsorger haben endlich Erfolg gezeigt. Damit erfüllen wir einen lang gehegten Bürgerwunsch!

2019 müssen wir die Abfallentsorgung für den Zeitraum ab 2020 neu ausschreiben und auf dieser Grundlage die Abfallgebühren dann neu kalkulieren. Sollten sich dadurch höhere Kosten ergeben, wirkt auch hier unsere Gebührenausgleichsrücklage weiterhin dämpfend. 

Abwasserbeseitigung ist einfach da, niemand denkt groß darüber nach. Doch die Unterhaltung der Kanäle, der Regenüberlaufbecken, der Kläranlage kostet viel Geld. Gleichzeitig gilt es, die Kläranlage stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, um immer neue Auflagen und Grenzwerte einhalten zu können. Auch dient das der effizienten und vor allem umweltgerechten Abwasserreinigung.

Aus diesem Grund ist die Erneuerung der Schlammentwässerung ein wichtiger Fortschritt. Hierfür wurden bereits in diesem Jahr rund 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 550.000 Euro sind dafür im Haushalt 2019 etatisiert.

Hier geht die Reise eindeutig in Richtung Systemumstellung. Zwei voneinander unabhängige Gutachten empfehlen den Betrieb eines Faulturms zur Reduzierung der Schlammmasse mit einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Gasversorgung.

Vorteil hier ist, dass die Entsorgungskosten für Klärschlamm sinken werden und die Energieversorgung nahezu autark sein wird. Demgegenüber steht ein erhöhter Personalaufwand durch den Betrieb von mehr Anlagenteilen.

Mit dieser Umstellung wird die Leistungsfähigkeit unsere Kläranlage für die Zukunft erhalten. 

Darüber hinaus stehen rund 400.000 Euro für die Planung der künftig notwendigen Erweiterung der Kläranlage im Haushaltsplan bereit. 

Trotz dieser Investitionen in die Zukunft können wir die Abwassergebühren im nächsten Jahr leicht senken. Dabei wird jedoch nicht die komplette Gebührenausgleichsrücklage verwendet. Ein Teil bleibt für die Sicherstellung der Gebührenstabilität erhalten, da auch mit der Entstehung des Neubaugebietes in den folgenden Kalkulationsperioden mit Kostensteigerungen im Bereich der Abschreibungen zu rechnen sein wird. 

Die Abwassergebühren betragen für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 2,86€/m³ statt 3,20 €/m³ Schmutzwasser und 0,57€/m² statt 0,62 €/m² versiegelte Fläche. Daraus ergibt sich eine Entlastung für eine Modellfamilie (3 Personen Haushalt mit 150m³ Schmutzwasser und 100 m² versiegelter Fläche) von rund 56 € im Jahr. 

Die Gebühren im Friedhofsbereich bleiben im nächsten Jahr unverändert. Um den Friedhof in Niederrodenbach zu verschönern und für die Entwicklung unseres Ruhehains werden noch in diesem Jahr einige Bäume gepflanzt. 

Bei den Abwassergebühren habe ich es bereits angesprochen: Unser Baugebiet Südlich der Adolf-Reichwein-Straße nimmt Gestalt an.

Bezüglich der Auswahl des Entwicklers haben bereits Vorstellungen der Bewerber stattgefunden. Alle Anbieter konnten dabei einen überzeugenden Eindruck hinterlassen.

Die Entscheidung über die Auswahl des Entwicklers wird dann in der nächsten Sitzung getroffen.

Bedingt durch das Baugebiet und wegen des vermehrten Zuzugs junger Familien haben wir dann auch Planungs- und Baukosten für eine weitere Kindertagesstätte in Höhe von 1,4 Mio Euro veranschlagt und im Haushaltsplan von 2020 auf das Jahr 2019 vorgezogen. Der weitere Finanzbedarf ist in der Investitionsplanung abgebildet. Derzeit befinden wir uns auf der Suche nach einem geeigneten Standort für diese Kita. 

Für das Projekt Familienzentrum Robbe – Rodenbacher Bildungs- und Betreuungseinrichtung – haben wir gute Signale vom Landeskirchenamt in Kassel erhalten und hoffen, dass das Projekt bald auf den Weg gebracht werden kann. Deshalb haben wir 500.000 Euro an Baukosten und 70.000 Euro für einen städtebaulichen Wettbewerb eingestellt. 

Wir hoffen, mit einem Architekten-Wettbewerb das bestmögliche Konzept für die Gestaltung des Areals mit Schule und Rathaus sowie Neubau der Kita Buchbergstraße und Familienzentrum zu finden. 

Ebenfalls im Interesse unserer Kleinsten haben wir geplant, ein Entwicklungskonzept für eine quartiersbezogene Planung der Spielplätze in Rodenbach erstellen zu lassen. Darauf aufbauend sollen dann alle Spielplätze sukzessive erneuert und den jeweiligen Bedürfnissen des Umfeldes angepasst werden. Im nächsten Jahr wollen wir mit dem Spielplatz Am Eichenhain starten und haben dafür 60.000 Euro bereitgestellt. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern des Bauhofs, die sich mit viel Engagement, Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein um die Unterhaltung der Spielplätze kümmern. 

Die Zuschüsse für unsere Vereine und Verbände haben wir auch für das nächste Jahr in unveränderter Höhe eingeplant. Ihre ehrenamtliche Arbeit ist unverzichtbar für das Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde.

Beispielhaft nenne ich hier im Rahmen der Dorferneuerung umgestaltete Ortsmitte in Oberrodenbach, die inzwischen von den Vereinen rege genutzt wird und viele Fest und Gäste aus Nieder- und Oberrodenbach beherbergt. 

Im nächsten Jahr planen wir wieder ein Frühlingsfest der Vereine und Verbände. Zusammen mit dem Frühlingsfest soll am 05. Mai der erste Rodenbacher Neubürgerempfang stattfinden. Dazu haben wir bereits mit den Vereinen Vorgespräche geführt und diese nehmen die Idee gut auf als Chance, sich selbst zu präsentieren und neue Mitglieder gewinnen zu können. 

Ein weiteres wichtiges Thema ist Mobilität. Hier sind Mittel in Höhe von rund 10.000 Euro im Haushalt vorgesehen, um die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes durch den Main-Kinzig-Kreis für Rodenbach fachlich begleiten zu können. Es gilt dabei weiterhin, den innerörtlichen Busverkehr anzupassen und vor allen Dingen auch mit kleineren Fahrzeugen zu bedienen. Dies funktioniert allerdings nur im Gesamtkonzept der Fahrplanerstellung der entsprechenden Linienbündel. 

Für die Planung und Durchführung eines Nahmobilitätschecks sind 34.000 Euro im Haushaltsplan vorgesehen. Diese Kosten werden in der Regel mit 70 Prozent durch das Land gefördert. Der entsprechende Antrag ist bereits gestellt.

Auch der Bereich Rad- und Fußverkehr, die Schulwegeplanung, die Verkehrssicherheit und natürlich auch die Barrierefreiheit im Ortsgebiet werden dabei von einem Fachplaner untersucht und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Ziel ist es, die Bedingungen aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zu verbessern. 

Ich möchte auch einige Worte zum Bahn-Ausbau sagen. Die Verhandlungen mit der Bahn über den barrierefreien Zugang zu den Gleisen gestalten sich sehr unbefriedigend. Als Bürgermeister kann ich die ständige Diskussion um die Frage „Wer bezahlt die Barrierefreiheit“ nicht nachvollziehen. Sinnvoll ist hier eine Entscheidung FÜR die Barrierefreiheit. Meiner Ansicht nach bringt nur eine Unterführung die notwendige Verbesserung. Und jeder: die Bahn, die Politik, Land und Bund, jeder sollte ein Interesse daran haben, den Zugang zu den Bahngleisen für alle zu ermöglichen! Kleinliches Gezänk und Scheingefechte helfen uns da nicht weiter! Es fehlt eine klare Regelung und die Gemeinde, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf hier nicht die Leidtragende sein! 

In der Planung haben wir ebenfalls Mittel vorgesehen, um eventuell durch einen Grundstücksankauf auf der Nordseite unseres Bahnhofs weitere dringend benötigte Parkplätze schaffen zu können. 

Damit habe ich Ihnen einen kurzen Überblick über einige der geplanten Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 4,8 Mio Euro und einem Kreditbedarf von rund 4 Mio. Euro gegeben. Meine Damen und Herren, trotz Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und guter Konjunkturlage war es in den letzten Jahren nur unserer soliden Haushaltswirtschaft geschuldet, dass wir unsere gute Infrastruktur erhalten konnten. Wir waren nicht Nutznießer des Schutzschirmprogramms, sondern Einzahler. Beim KIP-Programm, in dessen Rahmen Bundesmittel an das Land geflossen sind, waren wir nicht arm genug, um davon zu profitieren. Das Land hatte in diesem Zusammenhang ein eigenes Investitionsprogramm aufgelegt, von dem alle – also auch wir – profitierten. Die Mittel dafür kamen jedoch zum großen Teil – wie bei vielen Wohltaten des Landes – aus originären Mitteln der Kommunen. 

Mit den uns zugewiesenen 300.000 Euro wurden bis heute die Erweiterung und Umgestaltung der Parkplatzfläche an der Kita Adolf-Reichwein-Straße, ein Umbau des Kellergeschosses im Rathaus mit Entstehung von weiteren Büros, die Sanierung der Orgel in der Trauerhalle Niederrodenbach finanziert und aktuell wird die Beregnungsanlage im Waldstadion erneuert. 

Ähnlich wie bei diesen Programmen wäre es uns auch fast mit dem Hilfsprogramm zur Entschuldung von Kassenkrediten gegangen – der so genannten Hessenkasse. Da wir keine Kassenkredite hatten und haben und uns auch in den letzten Jahren nach Recht und Gesetz verhalten haben, kamen wir auch nicht in den Genuss der Tilgung dieser Kredite. Mit Mitteln, die natürlich zu 80 Prozent aus kommunalen Beständen stammen. 

Ich finde es richtig und wichtig, gerade in Zeiten niedriger Zinsen und guter Konjunktur, alles dafür zu tun, die hohe Verschuldung der öffentlichen Hand in Angriff zu nehmen.

Diese Verschuldung, und das muss man ganz klar sagen, stammt häufig aus einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land in den vergangenen Jahren. 

Mit Frau Lach gemeinsam habe ich persönlich das Finanzministerium besucht, um für die Städte und Gemeinden, die eben keine Kassenkredite angehäuft hatten – die Rodenbachs in Hessen – zu werben und eben auch für uns Mittel einzufordern. Es kann nicht sein, dass wir für rechtmäßiges Verhalten bestraft werden und Mittel vorenthalten bekommen.

Ergebnis ist, dass sich die Landesregierung der Sache angenommen hat und wir aus der Hessenkasse rund 2,39 Mio. Euro erhalten, davon 90%, also 2,15 Mio. Euro als Zuschuss und 240.000 Euro als Eigenanteil bzw. als zinsloses Darlehen. 

Der Zuschussantrag muss bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Das haben wir bereits erledigt. Für die nächsten Schritte gehen wir vor wie beim KIP-Programm: die Anmeldung der Maßnahmen an die WI-Bank muss bis 31.12.2021 erfolgt sein.

Wir werden dem Parlament entsprechende Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen.

Der späteste Mittelabruf ist für 2024 vorgesehen. 

Damit habe ich Ihnen einen groben Überblick über den Haushalt, das Investitionsprogramm und die Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre gegeben. 

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Ihnen erfolgreiche Beratungen zum Wohle der Gemeinde Rodenbach wünsche, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bedanken. 

Mein Dank gilt allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen für ihre Mitarbeit an der Erstellung des Haushaltsplanes. Es mag für Sie eine Selbstverständlichkeit sein, doch ohne das große Engagement des Hauses wäre ein Werk von solcher Qualität und Quantität nicht zu bewerkstelligen.

Mein besonderer Dank gilt Frau Lach und ihrem Team für die Zusammenstellung und Aufbereitung des Zahlenwerkes.

Lassen Sie mich Ihnen noch sagen, dass die Arbeiten in diesem Jahr durch den überdurchschnittlich heißen Sommer zusätzlich erschwert wurden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind Investitionen in Höhe von 180.000 Euro für eine Klimaanlage im Rathaus vorgesehen. Bei Temperaturen von 35 Grad lässt es sich in einem Büro nicht mehr vernünftig arbeiten. Da helfen auch keine flexiblen Arbeitszeiten oder kostenfreies Mineralwasser. Da bin ich mir mit dem Personalrat einig. 

Für Fragen im Rahmen der anstehenden Ausschusssitzungen stehen Ihnen selbstverständlich die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter sowie ich persönlich gerne zur Verfügung. 

Zukunftsfähige Infrastruktur bei stabilen Belastungen – Rodenbach kann Zukunft! Und das fair!

Zumal wir seit dem letzten Sonntag offiziell Fairtrade-Gemeinde sind. Hier möchte ich mich nochmals bei der Steuerungsgruppe für ihren Einsatz bedanken, heute Abend sind Frau Becker und Frau Lehmann sowie Frau Empter anwesend. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine ergebnisorientierte und faire sowie verantwortungsbewusste Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2019.

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

 

09.11.2018 
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