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15.02.2019

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) „Am Reuterspfad“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 die Außenbereichssatzung „Am Reuterspfad“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.

Der Beschluss der Außenbereichssatzung durch die Gemeindevertretung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung in Kraft.

Die Außenbereichssatzung wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB während den allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags von 15:00 bis 18:30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2, Zimmer 35, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Außenbereichssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Rodenbach, den 15.02.2019
Der Gemeindevorstand

gez. Klaus Schejna
Bürgermeister

Anlage zur amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Außenbereichssatzung „Am Reuterspfad“

Anlage zur Außenbereichssatzung Am Reuterspfad
Anlage zur Außenbereichssatzung Am Reuterspfad
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