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Aufenthaltsbescheinigung

Meldebescheinigungen


Aufenthalts- und Meldebescheinigungen



Sie benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Sie einen Wohnsitz in Rodenbach haben.

               - Meldebescheinigung für private Zwecke

               - Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt

               - Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer anderen Behörde (Zulassungsstelle, Ausländerbehörde o.ä.)

               - Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem Konsulat/Botschaft

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt  10,00 Euro.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können gerne eine andere Person mit der Abholung beauftragen.


Lebensbescheinigungen

(steuerliche Lebensbescheinigungen)

Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke (innländische oder ausländische Renten) werden durch das Bürgerbüro der Gemeinde Rodenbach gebührenfrei ausgestellt.

Ebenfalls gebührenfrei werden steuerliche Lebensbescheinigungen für in Rodenbach gemeldete minderjährige Kinder ausgestellt, von denen ein oder beide Elternteile keinen Wohnsitz in Rodenbach innehaben. Vorzulegen ist die Geburts- oder Abstammungsurkunde in der der Elternteil eingetragen ist.

Steuerliche Lebensbescheinigungen haben eine Gültigkeit von drei Jahren.



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