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Bodenrichtwertauskunft erstellen

Nr. 99012006033000

Leistungsbeschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

  • VBORIS-Format (XML-Format)
  • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
  • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Herausgebende Stelle

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH)

Verfahrensablauf

Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.

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Voraussetzungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

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