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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt

Nr. 99076006080000

Leistungsbeschreibung

Wenn die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und aus Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten) zu bestreiten, kann „Ergänzende Hilfe“ geleistet werden. Möglich sind auch einmalige Beihilfen wie etwa für Umzugs- und Heizkosten.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :

Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe,

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

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