Sprungziele
Seiteninhalt
29.01.2019

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 folgenden Beschluss gefasst: 

  1. Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Planziel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“ ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) i.S. § 8 BauNVO.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Rodenbach, den 23.01.2019

Der Gemeindevorstand

gez. Klaus Schejna
Bürgermeister

Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich - Erweiterung

Räumlicher Geltungsbereich Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord
Räumlicher Geltungsbereich Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord
Seite zurück Nach oben