Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Planziel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederrodenbach Nord“ ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) i.S. § 8 BauNVO.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Rodenbach, den 23.01.2019
Der Gemeindevorstand
gez. Klaus Schejna
Bürgermeister
Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich - Erweiterung