Sprungziele
Seiteninhalt
10.03.2021

Überhängende Äste in den öffentlichen Verkehrsraum

Überhängende Äste
Überhängende Äste

Mit Beginn des Frühjahrs werden Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume wieder wachsen.

Fußgänger, Kinder mit Fahrrädern und sehbehinderte Personen sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und auf eine uneingeschränkte Benutzung der Gehwege angewiesen. Aber auch entlang landwirtschaftlicher Wege, Rad- bzw. Fußwegen und Straßen bilden überhängende Äste eine Gefahr.

Aus diesem Grund fordern wir alle Grundstückseigentümer auf, Ihre Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze und in einer angemessenen Höhe zurück zu schneiden. 
Über Geh- und Radwegen muss ein Freiraum von 2,50 Meter, über Straßen ein Freiraum von 4,50 Meter vorhanden sein. 

Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenlaternen sind ebenfalls frei zu schneiden.

Diese Aufforderung ist nicht nur im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig, sie liegt auch im Interesse der Grundstückseigentümer, da Sie für eventuell auftretende Schäden, die zum Beispiel durch überhängende Äste verursacht werden, haftbar gemacht werden können.


Rodenbach, den 10.03.2021

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag

Heike Rau

Seite zurück Nach oben