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28.05.2020

Ausbau-/Neubaustrecke Hanau-Würzburg/Fulda

Beteiligung im Raumordnungsverfahren (ROV) für die Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen
– Kalbach startet am 02. Juni 2020

In Verlängerung des viergleisigen Ausbaus der Bahnlinie Hanau - Gelnhausen ist auch der Ausbau bzw. der Neubau einer Bahnstrecke von Gelnhausen bis Fulda und der Anschluss an die Schnellfahrtstrecke Fulda - Würzburg geplant.
Dazu ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen.

Vom 02. Juni bis 30. September 2020 kann jedermann Einblick in die Unterlagen nehmen und Stellungnahme dazu abgeben.

Ausbau-Neubaustrecke Hanau-Würzburg-Fulda
Ausbau-Neubaustrecke Hanau-Würzburg-Fulda

Die Ausbaustrecke (ABS) veläuft parallel zum Bestand, die Neubaustrecke (NBS) ab Gelnhausen getrennt.

Hintergrundinformationen

Der Bund ist für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ermittelt und priorisiert der Bund den Aus- und Neubaubedarf der Verkehrsinfrastruktur.
Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ist eine Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz, in dem das Projekt Ausbaustrecke (ABS)/Neubaustrecke (NBS) Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt im Abschnitt 2 als laufende Nummer 2 mit vordringlichem Bedarf enthalten ist.
Bestandteil des Projektes ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt im BVWP 2030 sind folgende Teile:

  • 3. und 4. Gleis Hanau – Gelnhausen, vmax 200 km/h (Ausbaustrecke – ABS),
  • Zweigleisige Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen – Mottgers, vmax 250 km/h, mit beidseitigen höhenfreien zweigleisigen Verbindungskurven Richtung Fulda und Würzburg an die Schnellfahrstrecke (SFS) Fulda – Würzburg,

und als Alternative hierzu

  • die zweigleisige Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen – Fulda mit Verbindungskurven der NBS zur Strecke 3600 (Kinzigtalbahn), höhenfreie Einbindung in die SFS Fulda – Würzburg, vmax 200 km/h sowie Blockverdichtung Aschaffenburg – Nantenbach,
  • die zweigleisige ABS/NBS im Korridor Wildeck/Blankenheim – Bad Hersfeld – Kirchheim/Langenschwarz, vmax 200 km/h, höhenfreie Einbindung in die NBS Kassel – Fulda.

Im Rahmen des Projektes des BVWP ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt plant die Trägerin der Planung, die DB Netz AG, eine Neubaustrecke (NBS) zwischen Gelnhausen und der Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg.
Hierfür beantragt sie unter dem Projektnamen NBS Gelnhausen - Kalbach mit Schreiben vom 16. April 2020 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, 2986 – ROG a.F.) für die in den ROV-Unterlagen beschriebene Antragsvariante IV sowie für die von ihr eingeführten Trassenalternative Variante VII (in der Raumordnungsunterlage als ernsthaft in Betracht kommend bezeichnet).

Die Antragsvariante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.
Die Variante VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt nördlich Niederkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.


Das Regierungspräsidium Darmstadt führt das Raumordnungsverfahren in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel durch.
Das Raumordnungsverfahren dient gemäß § 15 ROG a.F. insbesondere zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind auch eingeführte Trassenalternativen.

Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren bestehen aus elf Ordnern.
Darin enthalten sind u.a. eine Zusammenfassung, ein Erläuterungsbericht, die Begründung für die Antragsvariante, umfangreiches Kartenmaterial, Risikobewertungen und diverse Untersuchungsergebnisse.

Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese befasst sich mit den raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten.

Das Raumordnungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen.
Dabei handelt es sich um ein behördeninternes Gutachten, das in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist.
Das Raumordnungsverfahren ersetzt nicht das oder die nachfolgende(n) Planfeststellungs- oder andere Zulassungsverfahren.
Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht werden.

Die DB Netz AG als Trägerin der Planung hat zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Unterlagen zu den folgenden Schutzgütern vorgelegt:

  • Menschen/Bevölkerung (Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit und Wohlbefinden)
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Schutzgebiete, geschützte und schutzwürdige Biotope, Europarechtlich geschützte Arten und ihre Lebensräume, Gutachten zur Natura 2000-Verträglichkeit)
  • Boden und Fläche (Geologie, Bodentypen)
  • Wasser (Grundwasser, Fließ- und Stillgewässer, Überschwemmungsgebiete)
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie den
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

In der letzten, per Videochat durchgeführten, Sitzung des Dialogforums zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau – Würzburg am 04.05.2020 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Vollständigkeit der von der Bahn vorgelegten Unterlagen bestätigt, so dass das Beteiligungsverfahren eingeleitet werden kann.

Die Öffentlichkeit wird in das Beteiligungsverfahren einbezogen.

In der Zeit vom 2. Juni bis 30. September 2020 können

die ROV-Unterlagen digital auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter:

https://rp-darmstadt.hessen.de - Rubrik: »Presse ➔ Öffentliche Bekanntmachungen ➔ Regionalplanung
und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter:
https://rp-kassel.hessen.de - Rubrik: »Presse ➔ Öffentliche Bekanntmachungen
und alternativ unter:
https://rp-darmstadt.hessen.de//
bzw.
https://rp-kassel.hessen.de// in der Rubrik „IM BLICKPUNKT“ mit Link zum UVP-Portal der Bundesländer http://www.uvp.hessen.de/ eingesehen werden.

Außerdem ist Einsichtnahme in die ROV-Unterlagen (in Papierform) während der Dienststunden im

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283 Darmstadt
(Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

sowie im

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
(Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) möglich.

Sollten während des Offenlagezeitraums aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt auch hier:
Bis zur Aufhebung der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 06151 12-6964 (Darmstadt), Tel.: 05
61 106-3119 (Kassel)) möglich.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Federführung für das ROV übernommen.
Während des Offenlagezeitraums vom 2. Juni bis einschließlich 30. September 2020 kann zu dem Vorhaben einschließlich der von der Trägerin der Maßnahme eingeführten Trassenalternativen von jedermann Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind möglich:

  • Per E-Mail: Beteiligung-ROV@rpda.hessen.de
  • Schriftlich oder zur Niederschrift im Dezernat 31.1 Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung, Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1- 3, 64283 Darmstadt

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeiten die verfahrensführenden Landesplanungsbehörden die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG.
Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Trägerin der Planung zur Prüfung oder Verifizierung.
Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.


Die Gemeinde Rodenbach ist unmittelbar nicht von den im jetzt eröffneten Raumordnungsverfahren beantragten Maßnahmen betroffen.
Der später auf durchgehend vier Gleisen laufende Zugverkehr von Hanau bis Fulda wirkt sich jedoch hinsichtlich Art, Häufigkeit und Geschwindigkeit der Züge auch auf unsere Gemeinde aus.

Deshalb informieren wir ausführlich über das jetzt eingeleitete Raumordnungsverfahren und verweisen Interessierte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme.

 

Rodenbach, 28.05.2020
Der Gemeindevorstand

Im Auftrag
Udo Vitt

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