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Baugebiet
"Südlich der Adolf-Reichwein-Straße"

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rodenbach
Bauleitplanung der Gemeinde Rodenbach

Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses und der Auslegung des Bebauungsplans „Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in Ihrer Sitzung am 16.01.2020 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Rodenbach, OT Niederrodenbach, mit Begründung in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 13.03.2020 im Rathaus der Gemeinde Rodenbach, OT Niederrodenbach, Buchbergstraße 2, 2. OG Zimmer Nr. 34, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen zur Bauleitplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Rodenbach
während der folgenden Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingebracht werden:

Montag - Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/


Diese Bekanntmachung können Sie hier als PDF Datei nebst herunterladen.
Ab dem 10.02.2020 können auf dieser Seite oder direkt unter
https://planungsgruppe-egel.de/beteiligungsverfahren/
die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Verfahrensunterlagen eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern vom November 2019,
  • Lärmgutachten Juli 2018,
  • Verkehrsgutachten Juni 2018,
  • Geruchsgutachten November 2018,
  • Landschaftsplan zum Bebauungsplan November 2019,
  • Artenschutzrechtliches Gutachten Oktober 2019,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 15.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutzes (Schreiben vom 10.07.2014).


Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • im Lärmgutachten Juli 2018,
  • im Verkehrsgutachten Juni 2018,
  • im Geruchsgutachten November 2018,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 15.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren, zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützten Biotopen und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • im Landschaftsplan zum Bebauungsplan November 2019,
  • im Artenschutzrechtlichen Gutachten Oktober 2019,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 15.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • im Landschaftsplan zum Bebauungsplan November 2019,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 15.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • im Landschaftsplan zum Bebauungsplan November 2019,
  • im Geruchsgutachten November 2018,
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • im Landschaftsplan zum Bebauungsplan November 2019.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 16.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 14.07.2014),
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutzes (Schreiben vom 10.07.2014).


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Rodenbach den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.


Rodenbach, den 20.01.2020
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Rodenbach

gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)

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