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18.05.2022

Ihr Bürgerbüro informiert

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Vorsicht: Eine Kirchenaustrittserklärung kann nicht online beantragt werden.

Im Internet finden sich Seiten, auf denen der Eindruck erweckt wird, dass dort die Kirchenaustrittserklärung online beantragt werden kann.
Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass

  • es sich lediglich um eine Art Ausfüllhilfe für einen Online-Antrag handelt, die sich der Anbieter mit 29,90 Euro bezahlen lässt – neben der Gebühr der zuständigen Behördenstelle oder evtl. Beglaubigungsgebühren!
  • die vom Anbieter übersandte „Austrittserklärung“ dann persönlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden kann oder bei einem Notar beglaubigt werden soll, damit diese dann per Post bei der Behörde eingereicht werden kann.

Aus aktuellem Anlass weist das Bürgerbüro der Gemeinde Rodenbach darauf hin, dass ein Kirchenaustritt nur auf den nachfolgend bezeichneten zwei Wegen erklärt werden kann:

  1. Beantragung durch die betreffende Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro
    oder
  2. schriftliche Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form.
    Das bedeutet, die Unterschrift unter der Austrittserklärung muss vor einem Notar oder dem Ortsgericht beglaubigt sein.

Anderslautende Internetadressen stehen in keinem Zusammenhang mit der Gemeinde Rodenbach/Bürgerbüro. 
Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen stellen keine wirksame Kirchenaustrittserklärung dar!

Seit dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte für den Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts zuständig.

Der Kirchenaustritt erfolgt für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rodenbach, die hier ihren Haupt- bzw. Einzigen Wohnsitz gemeldet haben, im Bürgerbüro.
Sollten Sie Fragen zum Kirchenaustritt haben, wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro, telefonisch unter 06184 599-66.

Rodenbach, 04.05.2022

Im Auftrag
Bernd Weber

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