Umlegung "Südlich der Adolf-Reichwein-Str."
Unanfechtbarkeit und In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Für das Umlegungsgebiet „Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“ ist der Umlegungsplan mit Ablauf des 22.07.2021 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Damit wird nach § 72 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Nach § 64 Abs.2 BauGB sind die Geldleistungen fällig.
Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs im Rathaus der
Gemeinde Rodenbach
Der Gemeindevorstand
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 34, während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 15.00 bis 18.30 Uhr
von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Aufgrund der Corona-Krise ist zurzeit eine telefonische Terminabstimmung unter der Rufnummer 06184/599 41 erforderlich.
Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2, Zimmer 26, 63517 Rodenbach, E-Mail gemeinde@rodenbach.de, schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift einzulegen.
Hier ist eine telefonische Terminabstimmung unter der Rufnummer 06184/599 29 erforderlich.
Rodenbach, den 26.07.2021
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Rodenbach
als Umlegungsstelle
gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)