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Abfall: Sperrmüll

Nr. 99001009004000

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Zusatzinformation

Abfälle - Wertstoffe - Müll

In unserer Gemeinde wird die Einsammlung von Abfällen im Holsystem (per Straßensammlung) und Bringsystem (Abfallannahmestelle) durchgeführt.

Straßensammlung

- Restmüll (graue Tonne)
- Papiermüll (blaue Tonne)
- Biomüll (braune Tonne)
- DSD-Abfall (Gelber Sack oder Tonne)
- Sperrige Gartenabfälle
- Sperrmüll auf Abruf

Die Termine für die Straßensammlung (ausser Sperrmüll) in Ihrer Straße entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Abfallkalender

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