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Überprüfung der Standfestigkeit
von Grabmalen

Im Zeitraum vom 12.06. bis 16.06.2023 wird auf den Friedhöfen der Gemeinde Rodenbach in Nieder- und Oberrodenbach die diesjährige Überprüfung der Grabmale durchgeführt.

Starke Frost- und Witterungseinflüsse können die Standfestigkeit von Grabmalen stark beeinträchtigen, so dass unter Umständen eine erhebliche Unfallgefahr besteht.
Die Gemeinde ist als Friedhofsträger verpflichtet, die aufgestellten Grabmale jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Wird bei Durchführung der Standfestigkeitsüberprüfung eine unmittelbare Gefahr festgestellt, muss die Gemeinde sofort handeln, indem sie den Grabstein entfernt oder sichert.

Unabhängig davon sind Nutzungsberechtigte von Grabstellen verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal im Jahr eigenverantwortlich auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch überprüfen zu lassen.
Nutzungsberechtigte welche diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Die Überprüfung findet im Laufe der Kalenderwoche 24/2023 jeweils vormittags auf beiden Friedhöfen statt.
Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, werden die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten schriftlich benachrichtigt.

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag

Patricia Hofmann
(Friedhofsverwaltung)

Friedhof Standfestigkeitsprüfung
Friedhof Standfestigkeitsprüfung


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