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Baugebiet "Gewerbegebiet Niederrodenbach-Nord"

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung


Bekanntmachung der Gemeinde Rodenbach

Erweiterung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Niederrodenbach-Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Beschluss zur Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.12.2018 zu o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt.

Planziel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederrodenbach-Nord" ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der zugehörigen Erschließung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederrodenbach-Nord“ liegt nördlich des Ortsteils Niederrodenbach zwischen Eisenbahn im Süden und Autobahn A45/A66 im Norden und schließt sich nördlich und östlich an bestehende Gewerbegebiete an. Die Erschließung erfolgt über eine neue Anbindung an die Industriestraße, die wiederum an die Landesstraße L 3268 anbindet.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist dem 

zu entnehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Montag, dem 10.08.2020 – einschließlich Freitag, dem 11.09.2020 im
Rathaus der Gemeinde Rodenbach, OT Niederrodenbach, Buchbergstraße 2, 2. OG, Zimmer 34, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Montag bis Freitag  08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                     15:00 bis 18:30 Uhr

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den genannten Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung möglich. Aufgrund der Corona-Situation ist aktuell eine telefonische Terminabstimmung unter der Rufnummer 06184 599 41 erforderlich.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Rodenbach unter www.rodenbach.de eingesehen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06184 599 41 oder über E-Mail an susanne.pelzl-hohmann@rodenbach.de Auskunft gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Rodenbach, 24.07.2020

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Rodenbach

gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)

24.07.2020 
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