Umlegung "Südlich der Adolf-Reichwein-Straße"
Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
gem. § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
gem. § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der Gemeinde Rodenbach
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach als Umlegungsstelle hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch Beschluss vom 14.12.2020 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus 1 Titelblatt, 475 Seiten Umlegungsverzeichnis, 1 Anlage und der Umlegungskarte.
Der Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle im Rathaus der
Gemeinde Rodenbach
Der Gemeindevorstand
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
ab Montag, den 21.12.2020, Zimmer 34 im 2. Obergeschoss, gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingesehen werden.
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Aufgrund der Corona-Situation ist das Rathaus der Gemeinde Rodenbach für den Publikumsverkehr geschlossen. Für die zur Einsichtnahme Berechtigten besteht jedoch die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 15.00 bis 18.30 Uhr
unter der Telefonnummer 06184 599-33.
Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rodenbach vom 05.08.2019 (Homepage) über den Umlegungsbeschluss (Einleitungsbeschluss) enthielt die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist diese Frist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt [§ 70 Baugesetzbuch (BauGB)].
Rodenbach, 17.12.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Rodenbach
gez. Klaus Schejna
(Bürgermeister)