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31.07.2018

Beschriftung von Briefkästen

Da in letzter Zeit vermehrt Briefe der Gemeindeverwaltung als nicht zustellbar zurückkommen, möchte ich Sie auch in Ihrem eigenen Interesse um die Beschriftung Ihrer Briefkästen bitten. Zusteller dürfen nämlich keine Auslieferung „auf Verdacht“ durchführen, wenn keine eindeutige Zuordnung von Briefen möglich ist.

Es geht uns in diesem Fall nicht um die Reduzierung unserer Portokosten, sondern um die Vermeidung möglicher juristischer oder mahntechnischer Folgen sowie um Ihre Sicherheit. Denn es kann ja auch einmal eine Hilfsbedürftigkeit eintreten und gerade in Mehrfamilienhäusern den Einsatz von Rettungskräften erschweren, weil sie die Person in Not nicht schnell finden. Auch wenn es keine gesetzlichen Vorschriften dazu gibt, halte ich es daher für empfehlenswert, neben der Anbringung einer Hausnummer auch den Briefkasten zu beschriften.

Ihr

Klaus Schejna
Bürgermeister

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