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25.03.2024

Brut- und Setzzeit hat begonnen!

Jungvogel (c)Apel
Jungvogel (c)Apel

Die Gemeinde Rodenbach bittet alle Hundebesitzer, ihre Hunde in der Brut- und Setzzeit, von März bis Juni, in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen.

Es ist wieder soweit, der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten.
So werden die Wiesenbrüter wie Kiebitz, Großbachvogel, Uferschnepfe, Bekassine und Weißstorch ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen.
Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Immer häufiger werden die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von frei laufenden Hunden gestört und beunruhigt.
In der Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelege-Verlusten bei bestandsbedrohten Tierarten.

Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten „Niederrodenbacher Steinbruch“ und „Rodenbacher Kinzigaue“, unabhängig von der Brut- und Setzzeit, eine generelle Anleinpflicht für Hunde gilt.

Nutzen Sie doch zum ausgiebigen Toben die Hundewiese an der Bulauhalle.

Rodenbach, 25.03.2024

Der Gemeindevorstand
- Ordnungsamt -
Im Auftrag
Johanna Fritsch

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