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02.12.2019

Förderaufruf für die Umsetzung der Koordinierungs- und Fachstelle in Erlensee und Rodenbach im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

1. Ausgangssituation und Zielsetzung  

„Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament bilden. Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben sicherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht.“ 

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der demokratiefeindlichen Phänomene in den Blick nimmt und die Zivilgesellschaft stärkt. „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“.

Zitate aus: Förderaufruf für den Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 

Die kommunalen „Partnerschaften für Demokratie“ arbeiten partizipativ und gemeinwesenorientiert. Staatliche und demokratische nicht-staatliche Organisationen und Institutionen können in die Gestaltung einbezogen werden. Weitere Informationen unter www.demokratie-leben.de

Die Stadt Erlensee im kommunalen Verbund mit der Gemeinde Rodenbach beteiligt sich seit 2016 an dem Bundesprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Auch in Erlensee und Rodenbach soll Angriffen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus vorgebeugt werden. Die vielfältige Bevölkerung soll in ihrer zivilgesellschaftlichen Struktur und ihrem gewaltfreien, demokratischen und wertschätzenden Miteinander gestärkt werden.

Ziel ist, zivilgesellschaftlichen Akteuren – also Vereinen, Bündnissen aber auch Einzelpersonen wie engagierte Bürger*innen - Möglichkeiten zu eröffnen, Projekte durchzuführen, die sich mit Respekt, Toleranz und Fragen zum Umgang mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beschäftigen. Mit Beteiligungs- und Begegnungsangeboten werden Bürger*innen eingezogen, für Diskriminierungen sensibilisiert, Aufklärung geleistet, Teilhabe ermöglicht und Demokratie im Alltag gestärkt.

Themenfelder sind:

  • Integration und Inklusion
  • Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen
  • Homosexuellen- und Transfeindlichkeit entgegenwirken, Geschlechterverhältnisse  reflektieren
  • für Alltagsrassismus sensibilisieren
  • Gewalt und Extremismus vorbeugen

 

Die Zielgruppen der „Partnerschaften für Demokratie“ sind weit gefächert

  • Kinder
  • Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte
  • Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger
  • Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure 

2. Gegenstand des Förderaufrufs in Erlensee und Rodenbach:

    Die Koordinierungs- und Fachstelle  

Für die Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ ist zusätzlich zu dem sog. federführenden Amt (Magistrat der Stadt Erlensee, Fachbereich Familie und Soziales) bei einem freien Träger eine Koordinierungs- und Fachstelle (KoFa) eingerichtet. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören die Gesamtkoordination der „Partnerschaft für Demokratie“ in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteur*innen der Partnerschaft. Aufgabe ist die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern und die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums. Ferner ist die KoFa zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Bürger*innen sowie die Fortbildung, fachliche Qualifizierung und Beratung von relevanten an der Partnerschaft beteiligten Akteur*innen.

Aus: Leitlinien Förderbereich A und Förderaufruf für den Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 

2.1 Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle  

  • Erstansprechpartnerin für Bürger und Bürgerinnen bei Problemlagen entsprechend des Förderbereichs
  • Steuerung der Erstellung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteurinnen und Akteuren
  • Koordinierung sowie inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern und Begleitung von Einzelmaßnahmen, auch in Hinblick auf eine stärkere Einbindung in die lokale Gesamtstrategie, ggf. einschließlich der Begleitung der Akteurinnen und Akteure und ihrer Aktivitäten im Jugendforum sowie der Wahrnehmung von Aufgaben bzgl. der Mittelverwendung und -abrechnung im Aktions-und Initiativfonds sowie im Jugendfonds (Leitlinien des Bundes)
  • Unterstützung von Engagierten bei Projektentwicklung, Antragsstellung,-bearbeitung unter Einbeziehung der formellen Anforderungen
  • Weiterleitung der Projektanträge an das federführende Amt
  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Projektträger*innen bei der praktischen Vor- und Nachbereitung ihrer Projekte/ Veranstaltungen und deren Umsetzung
  • Beratung und Unterstützung von Projektträger*innen bei der Erstellung des sachlichen und finanziellen Projektnachweise
  • Aufbau, Unterstützung und Koordinierung eines Jugendforums in Abstimmung mit dem federführenden Amt sowie die fachliche Beratung und Begleitung von dessen Akteuren und Akteurinnen
  • Koordination der Arbeit des Begleitausschusses, z.B. Erstellung einer Tagesordnung in Abstimmung mit dem federführenden Amt
  • Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der „Partnerschaft für Demokratie“ vor Ort (Flyer, Plakate, Presse, Elektronische Medien etc. und Einbeziehung aufsuchender Zugänge, z.B. in Form von Schulbesuchen, Vereinsbesuchen)
  • Unterstützung der Vernetzung, Bekanntmachung und Inanspruchnahme von Angeboten auf Landesebene (insb. Demokratiezentren)
  • Förderung der Vernetzungen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, insbesondere Anregung und Unterstützung des Know-How-Transfers zum Umgang mit Problemlagen entsprechend des Förderbereichs (Leitlinien des Bundes, s. Abschnitt 2) in Verwaltungsstrukturen
  • Beratung, Unterstützung und Qualifizierung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die demokratische Entwicklung des Gemeinwesens, für die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie für Teilhabe und kulturelle Vielfalt engagieren.
  • Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteurinnen und Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“ und Vermittlung entsprechender Angebote
  • Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/ wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms
  • Sicherstellung der Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse
  • Teilnahme an inhaltlichen und qualifizierenden Maßnahmen des Bundesprogramms.
  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Demokratiekonferenz, in Absprache mit dem federführenden Amt 

Die Koordinierungs- und Fachstelle lädt mindestens einmal im Jahr alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung zu einer Demokratiekonferenz ein, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der „Partnerschaft für Demokratie“ zu reflektieren und zu bestimmen. 

3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen  

3.1 Höhe und Zeitraum der Förderung  

Bewerben können sich nicht-staatliche Institutionen und Organisationen, die in Erlensee und/oder Rodenbach tätig sind und über Erfahrungen im Themengebiet des Bundesprogramms, praktischer Erfahrung mit Beteiligungsvorhaben und Vernetzung sowie über gute Kenntnisse von Erlenseeer und Rodenbacher Gegebenheiten verfügen.

Sie sollten strukturelle Voraussetzungen zur erfolgreichen Umsetzung des Projektes in der eigenen Organisation aufweisen.

Bis zu 60.000 € pro Kalenderjahr stehen für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 für Personal- und Sachausgaben zur Verfügung.

3.2. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes  

Ortsnah stellt der Zuwendungsempfänger ein Büro zur Verfügung, das unter anderem als Anlaufstelle für Akteur*innen und Partner*innen der Demokratie dient und Schnittstelle zur Vernetzung und Bürgerbeteiligung ist. 

3.3 Bereitstellung von Personal  

Für die Koordinierungs- und Fachstelle soll mindestens eine Personalstelle mit 0,5 VZÄ zur Verfügung gestellt werden.

Die Person sollte über einen Studienabschluss in sozialer Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder einen vergleichbar geeigneten Studienabschluss verfügen.

Darüber hinaus sollte die Person Fachkompetenzen und/oder Berufserfahrung in den folgenden Bereichen besitzen

• Projektarbeit

• Bürgerbeteiligung, Vernetzungsarbeit

• Öffentlichkeitsarbeit

• Interkulturelle Kompetenz

• Kommunikations-, Moderations- und Sozialkompetenz

• Verwaltung 

Darüber hinaus ist das stundenweise Einsetzen einer Verwaltungsfachkraft möglich. 

Es wird die Bereitschaft zur Arbeit auch abends und an Wochenenden für Veranstaltungen, Vernetzungstreffen u. ä. vorausgesetzt. Feste zielgruppenorientiere Beratungszeiten, von mind. 8 Stunden wöchentlich an drei verschiedenen Sprechtagen, davon einmal in der Zeit von 17 bis 19 Uhr und telefonische Erreichbarkeit für das federführende Amt an fünf Werktagen müssen gewährleistet werden.

Im Fall einer z.B. krankheitsbedingten Abwesenheit muss für eine qualifizierte Vertretung gesorgt werden. Urlaubszeiten der Koordinierungs- und Fachstelle müssen mit dem federführenden Amt abgestimmt werden.

Die gesetzlichen Vorgaben des §72a, SGBVIII und § 124 SGB IX müssen eingehalten werden. 

3.4 Konformität mit Förderprogramm von Bund und Land  

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die aktuellen Förder-, Leit-, und Richtlinien des Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und dem Landesprogramm „HESSEN – AKTIV FÜR DEMOKRATIE UND GEGEN EXTREMISMUS“ zu akzeptieren. Diese werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

3.5 Mitarbeit in der Qualitätssicherung  

Die Zuwendungsempfänger*innen verpflichten sich, im Rahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen. Bei der Projektplanung und -durchführung sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Die Erkenntnisse aus der kommunalen Situations- und Ressourcenanalyse fließen in Entwicklung des Gesamtprojektes ein. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. 

3.6 Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Erlensee im kommunalen Zusammenschluss mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach

Die Zuwendungsempfänger*innen sind zur Mitwirkung an der Erstellung von Nachweisen, Rechenschaftsberichten etc. verpflichtet, die seitens der Stadt Erlensee und der Gemeinde Rodenbach im Rahmen des Förderprogramms benötigt werden. Dem federführenden Amt sind über die Tätigkeit Auskünfte zu erteilen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen notwendig sind. Konzipierte Projekte müssen dem federführenden Amt abgestimmt werden. Gemeinsam mit dem Magistrat der Stadt Erlensee im kommunalen Zusammenschluss mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach und weiteren Akteur*innen soll die Fortschreibung des Konzeptes „Partnerschaft für Demokratie“ erfolgen.

Mindestens einmal monatlich findet ein Besprechungstermin mit dem federführenden Amt statt.

Vereinbarungen zwischen dem federführenden Amt und der Koordinierungs- und Fachstelle sind schriftlich zu dokumentieren. In Streitfällen entscheidet der für das federführende Amt zuständige Fachdienst in Absprache mit dem Magistrat der Stadt Erlensee und dem Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach.

4. Verfahren  

4.1 Antragsverfahren

Unter 3.1 beschriebene nicht-staatliche Institutionen und Organisationen können bei 

Magistrat der Stadt Erlensee
FB 5 Familie und Soziales
Am Rathaus 3
63526 Erlensee 

unter Nutzung eines dazu vorgegebenen Formulars bis zum 20.12.2019 einen Antrag einreichen.

Hierfür wird ab dem 01. Dezember 2019 auf der Internetseite der Stadt Erlensee und der Gemeinde Rodenbach (www.erlensee.de) der Förderaufruf veröffentlicht.

Das zu verwendende digitale Formular sowie die aktuellen Förderleitlinien, den Förderaufruf, die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten Interessenten unter o. g. Adresse bei Sandra Wunder: swunder@erlensee.de oder auf telefonische Nachfrage, Telefon 06183 – 91 51 501. 

Der Antrag ist in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es gilt das Datum des Zugangs bei 

Magistrat der Stadt Erlensee
FB 5 Familie und Soziales
Am Rathaus 3
63526 Erlensee 

Es können nur fristgerecht eingegangene Anträge bis zum 20. Dezember 2019 berücksichtigt werden. 

4.2 Bewilligungsverfahren

Der Magistrat der Stadt Erlensee im kommunalen Zusammenschluss mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach bewilligen die Zuwendungen durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024.

Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang und der Bewilligung des städtischen Antrags im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durch das zuständige Bundesministerium. Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ geändert werden.

4.3 Verwendungsnachweis

Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch den Magistrat der Stadt Erlensee nach Vorlage der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen durch die Zuwendungsempfängerin bzw. den Zuwendungsempfänger. Näheres regeln der Zuwendungsbescheid und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk), die aktuellen Leitlinien des Bundesministeriums. 

Erlensee und Rodenbach, 29.11.2019

Magistrat der Stadt Erlensee/Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach

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