Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rodenbach
Somit ist sein Mandat in der Gemeindevertretung erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 20.05.2021 den noch nicht berufenen Bewerber
Herr Waldemar Adam,
fest.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 02.06.2021
Gido Puhl
Gemeindewahlleiter