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14.12.2022

Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Die unter der laufenden Nummer 115 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU, Frau Bianca Kohlhaas,

hat zum 31.12.2022 ihr Mandat niedergelegt.
Somit wird ihr Mandat in der Gemeindevertretung zum 31.12.2022 erlöschen.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 01.01.2023 den noch nicht berufenen Bewerber

Herrn Achim Wiegelmann,

fest.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rodenbach, den 12.12.2022

Bernd Weber

stellv. Gemeindewahlleiter

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