Sprungziele
Seiteninhalt
15.11.2018

Glasfaser-Ausbau: Kündigung von Telefonanschlüssen durch M-net

Die Bundesnetzagentur hat zum Ausbau des Glasfasernetzes einen Beschluss gefasst, der kabelgebundene Telefonkunden in unmittelbarer Umgebung von Hauptverteilern betrifft. In diesem Bereich darf künftig nur noch der Anbieter die Telefon- und Internetkunden versorgen, der auch bei der Bundesnetzagentur entsprechend registriert ist. 

In Rodenbach sitzt dieser Hauptverteiler im Telekom-Gebäude in der Gelnhäuser Straße 2. Der Nahbereich erstreckt sich rund 550 m um dieses Gebäude. 

Das bedeutet: alle Kunden, die in einem Radius von 550 Metern um die Gelnhäuser Straße 2 wohnen und einen anderen Telefonanbieter als die Telekom haben, werden in Kürze die Kündigung durch ihren Anbieter erhalten. Die Telekom hat für die Bereiche um die Hauptverteiler quasi ein Versorgungsmonopol von der Bundesnetzagentur erhalten. 

Deshalb müssen Kunden, die weiterhin Telefon- oder Internetangebote über Telefonkabel nutzen wollen, neue Verträge mit der Deutschen Telekom abschließen oder auf andere Technologien ausweichen. Falls Sie über einen TV-Kabelanschluss verfügen, bietet Unitymedia ebenfalls eine Alternative. 

Um Ihre Telefonnummer behalten zu können, ist es wichtig, nach Erhalt der Kündigung sofort eine Portierung der Nummer beim neuen Anbieter zu beantragen. 

Auch die Gemeindeverwaltung ist mit dem Medientreff, dem Bürgerhaus und dem Feuerwehrgerätehaus Niederrodenbach von der Kündigung durch M-net betroffen und konnte trotz Intervention über die Kreisversammlung der Bürgermeister bei der Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung kein anderes Ergebnis erreichen.

Seite zurück Nach oben