Sprungziele
Seiteninhalt
11.09.2020

Informationen zum Coronavirus 11.09.2020

Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay
Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

nach dem kurzfristigen Anstieg der Corona-Zahlen in unserer unmittelbaren Umgebung beruhigt sich das Infektionsgeschehen nun wieder.

Die verschärften Regelungen in Hanau und den umliegenden Kommunen Bruchköbel, Erlensee, Maintal, Neuberg und Nidderau wurden wieder aufgehoben.

Bitte vergessen Sie dennoch nicht: Wir befinden uns weiterhin in einer Pandemie.

Die Vorsichtsmaßnahmen müssen bis auf weiteres eingehalten werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Oberstes Ziel bleibt es, die Ansteckungen soweit zu vermeiden, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung, diese Reglungen gewissenhaft umzusetzen und einzuhalten.

Nachfolgend erhalten Sie noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Reglungen der Hessischen Landesregierung im Überblick:

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern sollte möglichst überall eingehalten werden.
    Ausnahmen gelten für Gruppen von bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit.
  • Es gelten die allgemeinen Mindest-Hygieneregeln (Händewaschen, Lüften, Hust- und Niesregeln).
    Es können beim Betreten von Geschäften, Einrichtungen oder Dienstleistern strengere Hygieneregeln vorgeschrieben sein.
    Informieren Sie sich am besten vor einem Besuch.
  • Die Maskenpflicht gilt in Geschäften, im ÖPNV und Taxis, aber auch beim Besuch von Ärzten und Krankenhäusern, auf Bahnhöfen sowie Flughäfen.
    In Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kundinnen und Kunden für die gesamte Dauer des Kontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Es dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, unabhängig davon aus wie vielen Hausständen sie stammen
  • Es gibt für Veranstaltungen die Pflicht, die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu dokumentieren, um beim Fall einer Ansteckung an das Gesundheitsamt weitergeben zu können.
  • Private Veranstaltungen sowie Vereinsveranstaltungen mit maximal 250 Gästen sind mit einem ausgearbeiteten Hygienekonzept möglich.
    Da hier spezielle Reglungen einzuhalten sind, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Landes Hessen www.hessen.de
  • Weiterhin verboten sind Tanzveranstaltungen.
  • Seit dem 15.06.2020 gilt die Quarantänepflicht nur bei Einreisen aus Gebieten, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete einstuft.
    Diese Einstufung kann sich aufgrund der aktuellen Infektionszahlen täglich ändern und sollte vor der Rückreise nochmal geprüft werden.

Bitte helfen Sie mit und halten sich konsequent an diese Regeln, um sich selbst und Ihre Mitmenschen zu schützen.
Lassen Sie uns gemeinsam gesund durch diese Zeit kommen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Klaus Schejna
Bürgermeister

Seite zurück Nach oben