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15.02.2021

Neue Entwässerungssatzung

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am 10.02.2021 ist die neue Entwässerungssatzung der Gemeinde Rodenbach in Kraft getreten.

Die Neufassung ist notwendig, da aufgrund der zukünftigen, neuen Erschließungsmaßnahmen durch die Baugebiete „Südlich der Adolf-Reichwein-Str.“ und auch dem Gewerbegebiet „Niederrodenbach Nord“ der Schaffensbeitrag für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken an die Abwasseranlage neu kalkuliert werden musste.

Es ist festzuhalten, dass sich die Abwasserbeiträge für die Haushalte und auch die Niederschlagswassergebühr nicht geändert haben.
Lediglich die einmalige Anschlussgebühr für neue Grundstücke wurde neu berechnet.

An dieser Stelle möchte wir die Rodenbacher Grundstückseigentümer bitten, Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und gemäß § 25 der Entwässerungsatzung, jegliche Veränderung bei den versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken unaufgefordert der Verwaltung zu melden.
Dies gilt sowohl für die Neuversiegelung von Flächen als auch für durchgeführte Entsiegelungsmaßnahmen.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei der Beitragserhebung.

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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