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01.01.2021

Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung


Die kalte Jahreszeit steht unmittelbar vor der Tür.

Deshalb weisen wir im Interesse aller FußgängerInnen die GrundstückseigentümerInnen auf ihre winterlichen Räum- und Streupflichten hin.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht müssen GrundstückseigentümerInnen auch den sog. Winterdienst wahrnehmen.

Über die wichtigsten Passagen der entsprechenden Satzung informieren wir nachfolgend:

Schneefall

Die Geh- und Überwege vor den Privatgrundstücken sind in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. 
Weiterhin ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.

Das beseitigte Räumgut (Schnee und Eis) ist auf den Privatgrundstücken zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, darf es auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Schneeglätte

Die vorgenannten Flächen müssen nur abgestumpft werden.

Eisglätte

Die Gehwege sind in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen.
Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche, dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2,00 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden.
Auftauendes Eis der vorgenannten Flächen ist aufzuhacken und zu beseitigen.

Streumaterial

Es sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. 
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. 

Die Rückstände sind nach dem Auftauen unverzüglich zu beseitigen.

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten von:

Montag bis Freitag in der Zeit von  07.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Bitte beachten Sie diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse, da Sie für Unfälle, die durch Schnee- und Eisglätte verursacht werden, haftbar gemacht werden können.

Die Satzung über die Straßenreinigung ist auf unserer Homepage www.rodenbach.de hinterlegt.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Rodenbach, 30.11.2020
Der Gemeindevorstand

Im Auftrag
Heike Rau

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