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12.05.2021

Schlichten ist besser als Richten

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung

Schiedsperson und Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Rodenbach gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach zehnjähriger Tätigkeit als Schiedsfrau in der Gemeinde Rodenbach endet die Amtszeit von Frau Karin Arcan-Meiers im August 2021.
Zur gleichen Zeit endet auch die Amtszeit ihres Stellvertreters Dr. Oliver Everling.
Beide stehen leider für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand muss nun sowohl die Wahl einer neuen Schiedsperson, als auch deren Vertretung durch die Gemeindevertretung vorbereiten.
Wie in der Vergangenheit möchten wir diese ehrenamtliche Tätigkeit öffentlich ausschreiben und allen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse an einer verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit in unserer Gemeinde haben, Gelegenheit zur Bewerbung geben.

Die Aufgaben der Schiedsperson

Im Schiedsamt gilt der Grundsatz: „Schlichten ist besser als Richten“.
Zur Vermeidung und Reduzierung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln, ihre festgefahrenen Positionen aufzuweichen und sie zu einer eigenverantwortlichen, für beide Parteien akzeptablen Lösung zu führen.
Die Streitigkeiten umfassen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche.
Hauptsächlich werden im Schiedsamt nachbarschaftliche Konflikte wie: Zu hohe Hecken, Pflanzenüberwuchs, Lärm- und Geruchsbelästigungen, Beleidigungen etc. verhandelt.
Während die Gesprächsführung frei gestaltet wird, folgt das Laden der Parteien und die Protokollierung der Vereinbarung gesetzlicher Vorgaben auf vorgeschriebenen Formularen.

Organisatorische Einbettung der Schiedsperson

Die Schiedsperson ist ein Organ der Rechtspflege.
Sie untersteht deshalb der Fach- und Dienstaufsicht des Amtsgerichtes.
Die Gemeinde Rodenbach stellt dem Schiedsamt im Rathaus ein vollausgestattetes Büro für die Sprechstunden und zur Abhaltung von Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung.
Auch trägt sie alle mit dem Schiedsamt entstehenden Kosten.
Sie ist Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS e.V.).

Versicherungsschutz und Entschädigung

Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich und unterliegt somit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Für ihre Tätigkeit erhält die Schiedsperson von der Gemeinde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe 25,00 Euro.

Ausbildung und Schulung

Der Bezirksverband Hanau sowie der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen regional und auf Landesebene an.
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über die jeweilige Gemeinde.
Sie trägt auch die Kosten für die Seminare.

Voraussetzungen zur Wahl

Das Hessische Schiedsamtsgesetz stellt folgende Anforderungen an die Schiedsperson:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Höchstalter 75 Jahre
  • Wohnort im Schiedsamtsbezirk Rodenbach
  • Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Dauer und Ende der Amtszeit

Die Amtszeit als Schiedsperson endet nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren.
'Eine Wiederwahl ist mit Zustimmung der Schiedsperson möglich und wenn die Wahlvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Das Schiedsamt ist an den Schiedsamtsbezirk Rodenbach gebunden.
Die Schiedsperson muss in Rodenbach wohnen.
Bei einem Wegzug aus Rodenbach kann das Amt nicht weiter ausgeübt werden.
In dringenden Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer schweren Krankheit, der Pflege naher Angehöriger oder häufiger beruflicher Abwesenheit, kann die Schiedsperson aus persönlichen Gründen um Entpflichtung bitten.

Bewerbung, Wahl, Vereidigung

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich beim Gemeindevorstand Rodenbach bewerben.

Gemeinde Rodenbach

Der Gemeindevorstand

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

Der Bewerbungsbogen liegt am Empfang des Rathauses aus und steht auch auf der Homepage der Gemeinde www.rodenbach.de zum Download bereit.
Die Schiedsperson und deren Vertretung werden von der Gemeindevertretung gewählt.
In der Regel findet davor in kleiner Runde eine kurze Vorstellung im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss statt.
Die Wahl muss anschließend vom Vorstand des Amtsgerichts bestätigt werden.
Dort findet auch die Vereidigung auf die Erfüllung der Pflichten statt.

Weitere Fragen …

… zum Schiedsamt beantwortet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern im Rathaus

Daniel Henkel

Hauptverwaltung
Amtsleiter

Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach

Raum: 23
06184 599-25
06184 599-57
daniel.henkel@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/

Ihr

Klaus Schejna
Bürgermeister

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