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02.01.2017

Städtebauliche Entwicklung der Gemeinde

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2016 eine sogenannte Klarstellungssatzung beschlossen. Diese Satzung ist Voraussetzung dafür, dass das Gelände der Gärtnerei Strutt zwischen dem Blumenladen und der Straße „Vor der Oberpforte“ zur Wohnbebauung genutzt werden kann. 

Die Entwicklung und Verbreitung des Gartenfachmarktes als Filial- oder Franchisebetrieb, vielfach in Verbindung mit einem Bau- und Heimwerkermarkt und preisaggressiven Angeboten auch im Bereich der Grünen Ware hat dazu geführt, dass die Zahl der eigenständigen und handwerklich betriebenen Gärtnereien in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich abgenommen hat. 

Auch die Gärtnerei Strutt ist von diesem Strukturwandel betroffen, die betreffenden Teilflächen des Geländes sind nicht länger betriebsnotwendig. 

Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung kann nun das dort vorhandene innerörtliche Entwicklungspotential ressourcenschonend genutzt werden. Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden folgend wird eine bereits versiegelte Fläche zur Wohnbebauung verwendet, ohne dass eine Ausdehnung des Siedlungskörpers erfolgt. Damit wird auch den Belangen des Boden- und Umweltschutzes Rechnung getragen. 

Im Zuge der Verhandlungen konnte erreicht werden, dass ein umlaufender Gehweg entsteht und die Straße zum Friedhof verbreitert wird sowie weitere öffentliche Stellplätze am Friedhof geschaffen werden.

Die Entwicklung des Geländes dient zukünftig der Wohnraumversorgung und ist damit eine echte Bereicherung für unsere Gemeinde. 

Dennoch sollten wir alle uns und unser Konsumverhalten daraufhin prüfen, ob wir den örtlichen Einzelhandel ausreichend unterstützen. Denn nur durch bewussten Einkauf lässt sich der Strukturwandel weg vom örtlichen Einzelhandel verlangsamen oder sogar aufhalten. 

Klaus Schejna
Bürgermeister

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