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12.12.2017

Themen aus der Bürgerversammlung – Teil 2: Straßenverkehrsangelegenheiten

Liebe Rodenbacherinnen, liebe Rodenbacher! 

am Dienstag, den 24. Oktober 2017 fand die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Rodenbach statt, zu der der Vorsitzende der Gemeindevertretung Walter Geppert eingeladen hatte.
Die Hessische Gemeindeordnung sieht die Bürgerversammlung als Instrument vor, mit dem die Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde informiert werden und auch eigene Fragen stellen können. 

Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde eine Reihe von Themen angesprochen, die für die Gemeinde Rodenbach von Bedeutung sind oder noch sein werden. 

Wie bereits im November angekündigt, möchte ich die Rubrik „Ihr Bürgermeister informiert“ dazu nutzen, in loser Folge auf einige Themen kurz einzugehen.

 In dieser Folge widme ich mich dem Straßenverkehr in Rodenbach und seiner Überwachung. 

Immer wieder kommen Bürgerinnen und Bürger auf mich bzw. die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu, die sich über zu hohe Geschwindigkeiten beschweren. Für solche Fälle hat die Gemeinde Rodenbach nun ein neues Geschwindigkeitsanzeigegerät angeschafft! 

Das Gerät zeigt im Wechsel die aktuelle Geschwindigkeit sowie einen lachenden „Smiley“ wenn die Geschwindigkeit eingehalten wird, oder einen traurigen „Smiley“ bei Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit. 

Durch neue LED Technik und den angezeigten „Smileys“ in verschiedenen Farben ist das Gerät noch besser sichtbar und sorgt so für mehr Verkehrssicherheit an den Messpunkten. 

Auch „Blindmessungen“ sind natürlich möglich. Das bedeutet, dass das Gerät die Geschwindigkeit und den Fahrzeugdurchlauf trotz ausgeschaltetem Display aufzeichnet. So bekommt man aussagekräftige Daten über die gefahrene Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge.
Im Anschluss an jede Messung wird das Ergebnis von den Kollegen des Ordnungsamtes ausgewertet, grafisch aufbereitet und auf der Homepage unter der Rubrik „Rathaus/Geschwindigkeitsmessung“ veröffentlicht. 

Werden an einer Messstelle deutliche Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, werden die Informationen an die Polizei weitergegeben. Diese wird dann an der betreffenden Messstelle entsprechende Radarkontrollen durchführen.

Bei Fragen oder auch Anregungen für Messstellen im Gemeindegebiet, stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung. 

Wichtig ist es mir, in diesem Zusammenhang auch einmal auf § 3 der Straßenverkehrsordnung aufmerksam zu machen:

Absatz 1

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Weiter heißt es in Absatz 2a:

„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ 

Ich appelliere daher an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten und diese sowie die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. 

Ein weiteres Thema, das häufig angesprochen wird, ist das Parken. 

Der öffentliche Verkehrsraum steht grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung! 

Daher darf im öffentlichen Verkehrsraum auch jeder parken. Gehwege sind dabei grundsätzlich tabu, es sei denn, das Parken auf dem Gehweg ist ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen gestattet. 

Daraus ergibt sich, dass niemand einen Anspruch auf einen Parkplatz vor seinem Haus oder seiner Wohnung hat, soweit es den öffentlichen Verkehrsraum betrifft. Ebenso kann leider niemand gezwungen werden, seine privaten Stellplätze zu nutzen. 

Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch hier oberstes Gebot! 

Mit freundlichen Grüßen  

Klaus Schejna
Bürgermeister

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