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10.07.2020

Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay
Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay


Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Landesregierung hat zum 06. Juli 2020 weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Nachfolgend möchte ich Ihnen diese zusammenfassen.

Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab sofort:

Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos gilt grundsätzlich, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Davon kann bspw. in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske vorsieht.

Auch der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.

Die Zehn-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wird aufgehoben.
Als Richtgröße für Geschäfte sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt durchgängig bestehen.

Weiterhin gilt, dass zwei Hausstände bzw. maximal zehn Personen sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen.
Desweiteren ist eine fortlaufende Belüftung der Räumlichkeiten unabdingbar.

Die Vereins-, Versammlungsräume sowie Vereinsgaststätten können grundsätzlich wieder genutzt werden.
Auch die sanitären Anlagen und Umkleiden sind wieder geöffnet.
Es entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel.
Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass sowohl die Rodenbachhalle, als auch der Bürgertreff bis zum 19. Juli von den Ferienspielen genutzt werden und somit nicht für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen können.
Nähere Informationen zur Anmietung von Gemeinderäumen für Privatveranstaltungen werden noch bekannt gegeben.

Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich wieder erlaubt.
Veranstaltungen mit mehr als 250 Besuchern müssen weiterhin vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

Für Besuche in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Behinderteneinrichtungen gelten ab dem 15. Juli  folgende Regelungen:

Besuche in Reha-Kliniken sind uneingeschränkt möglich.
In Krankenhäusern dürfen die Patienten in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche empfangen.
Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen.
Ab dem siebten Tag darf täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen werden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen bereits ab sofort von allen Bürgerinnen und Bürgern betreten werden, sofern sie gesund sind und keinen Kontakt zu Corona-Patienten hatten.

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen schon seit dem 22. Juni  dreimal in der Woche besucht werden.

Quarantäne von Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern gilt ab sofort:

Personen, welche aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg für zwei Wochen in die eigene häusliche Quarantäne zu begeben.
Es ist diesen Personen nicht gestattet Besuch zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.
Bei Symptomen für eine mögliche Erkrankung mit COVID-19 ist das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Der Main-Kinzig-Kreis bittet um Ihre Mithilfe, da es in den vergangenen Tagen in unterschiedlichen Orten im Kreis neue Coronavirus-Fälle gegeben hat, welche die meisten Infektionswege auf einen Reiserückkehrer aus Risikogebieten zurückzuführen waren.
Es ist verpflichtend dem Gesundheitsamt eine Meldung über Ihre Rückkehr abzugeben.

Dies geht schnell und einfach online über das CoroNetz auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises (Kontaktformular unter: „Sie wollen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder kehren von einer Reise zurück?“).

https://www.mkk.de/aktuelles/corona/formulare/formular_einreise_deutschland.html

Eine Auskunft, welches Land zum derzeitigen Zeitpunkt als Risikogebiet eingestuft wird, finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Institutes.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bei weiteren Fragen verweise ich auf die Homepage der Hessischen Landesregierung, auf welcher die erlassenen Verordnungen im Einzelnen nachzulesen sind.

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Es sind Lockerungen erfolgt und es liegt nun an uns, verantwortungsvoll damit umzugehen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske bedeutet keine Angst, sondern ist Fürsorge für sich und andere.
Das Coronavirus ist noch gegenwärtig und bei aller Erleichterung muss uns bewusst sein, dass ein Einhalten der bekannten Abstands- und Hygieneregeln unerlässlich ist.
Es ist wichtig, weiterhin den eingeschlagenen Weg der Eigenverantwortung weiterzugehen. 
Helfen Sie mit: Schützen Sie sich und andere!

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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