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20.03.2020

Erstattung von Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung

Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung
Rodenbacher Wappen - Amtliche Bekanntmachung


Liebe Eltern!

Wer aufgrund der Sonderregelungen durch das Coronavirus keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen kann, der muss dafür auch nicht zahlen!

Aus diesem Grund wird die Gemeinde Rodenbach bei denjenigen, deren Kind aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht betreut werden darf, im Monat April keine Kostenbeiträge abbuchen!

Bei Fragen dazu steht Ihnen gerne der Amtsleiter des Amtes für Familie, Senioren und Soziales, Herr Andreas Betz,
unter der Telefonnummer 599-10 bzw. per E-Mail
andreas.betz@rodenbach.de zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang möchte ich den beteiligten Erzieherinnen danken, die am vergangenen Wochenende an der Kita-Hotline viele Fragen der betroffenen Eltern schon beantworten konnten.
Das war sehr hilfreich!

Auch den Eltern möchte ich danken für Ihre Akzeptanz der Kita-Schließungen.
Die gesetzlichen Regelungen sind insofern verbindlich und die Liste der Personen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, ist abschließend.
Hier haben wir leider keinen Ermessensspielraum!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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