Sprungziele
Seiteninhalt
08.05.2020

Persönlicher Umgang mit Lockerungen

Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay
Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay


Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! 

Die Landesregierung hat am 07. Mai 2020 umfangreiche Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.

So dürfen sich zum Beispiel ab dem 09. Mai wieder Personen aus zwei Hausständen in der Öffentlichkeit treffen.
Zur Kinderbetreuung dürfen familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien gebildet werden. 

Die Begrenzung von Verkaufsflächen als Voraussetzung zur Öffnung entfällt.
Dafür gilt die Regel: nur ein Kunde je 20m² Verkaufsfläche. 

Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen ab dem 15. Mai unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. 

Auch Sport darf wieder ausgeübt werden, sofern er kontaktfrei ist und weitere Voraussetzungen beachtet werden. 

Die Zahlen des Robert-Koch-Institutes erlauben diese Lockerungen.
Es scheint, als sei die erste Welle der Infektion vorüber. 

Darüber herrscht große Erleichterung. 

Bei aller Erleichterung dürfen wir nicht vergessen, dass das Coronavirus noch gegenwärtig ist.
Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg der Eigenverantwortung weiterzugehen. 

Das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln ist unerlässlich! 

Helfen Sie mit: Schützen Sie sich und andere! Und bleiben Sie gesund! 

Ihr

Klaus Schejna
Bürgermeister

Seite zurück Nach oben