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15.12.2020

Corona-Update vom 14.12.2020 - Harter Lockdown ab 16.12.2020

coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay
coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

aufgrund der neusten, besorgniserregenden Entwicklung, sind sich die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag, 13.12.2020 schnell einig gewesen, dass weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zwingend notwendig sind.

So soll vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 der Einzelhandel mit Ausnahme des Getränke- und Lebensmittelhandels und den Geschäften für den täglichen Bedarf, schließen.

In diesem Zeitraum soll auch an Schulen der Präsenzunterricht ausgesetzt werden.
Es soll aber bis zu den Ferien eine Notfallbetreuung angeboten werden.
In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Die Gemeinde Rodenbach wird eine Notbetreuung bis zu den geplanten Kita-Schließungen über die Feiertage anbieten, wo immer es möglich ist, sollen die Kinder aber ab Mittwoch, 16.12.2020 zu Hause betreut werden.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagenpraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Weihnachten soll gemeinsam gefeiert werden können.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen möglich sein.
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 ist ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich, zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis.
Für Silvester gelten die seit dem 01.12.2020 bestehenden Kontaktbeschränkungen.
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur allein oder mit höchstens fünf Personen aus max. zwei Hausständen gestattet. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden eines Silvesterfeuerwerks wird dringend abgeraten.
Weiter wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Die bereits bestehenden Beschlüsse des Main-Kinzig-Kreises bleiben weiterhin gültig.

Ab Freitag, den 11. Dezember bis einschließlich Sonntag, den 20. Dezember 2021 gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind aus wichtigem Grund erlaubt.
Diese Ausnahmen wurden vom Sozialministerium wie folgt festgelegt:

  • Zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
  • Zur Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen.
  • Zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Zur Begleitung Sterbender.

Für Arbeitszeiten, welche innerhalb der Ausgangssperre liegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber für eine entsprechende Bescheinigung.

Zudem ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit gänzlich verboten.

Bitte informieren Sie sich auch auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises im CoroNetz unter https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html .

Die Hessische Landesregierung hat das bestehende Corona-Eskalationsstufenkonzept um eine weitere, sechste Stufe ergänzt.
Die neue Stufe „Schwarz“ greift, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen an einem Ort, einer Stadt oder in einem Landkreis 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage gemeldet wurden.

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

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