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03.05.2021

Bundestag beschließt Gesetz zur „Bundesnotbremse“

coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay
coronavirus-(c) Tumisu auf Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der Bundestag hat das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz mit Mehrheit beschlossen.
Unberührt bleibt von der Regelung der „Bundesnotbremse“, die nach Überschreitung
der relevanten 7-Tage-Inzidenz von 100 greift, die Möglichkeit, dass Länder und
kommunale Gesundheitsämter weitergehende Maßnahmen treffen können.

Bis zu dem Schwellenwert von 100 gilt die Landesregelung.
Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen die 7-Tages-Inzidenz von 100 tritt die „Bundesnotbremse“ in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen der „Bundesnotbremse“
bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 101 an drei aufeinanderfolgenden Tagen:

  • Private Treffen: Ein Haushalt plus eine weitere Person (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre).
  • Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. Sport und Bewegung alleine bis 24 Uhr möglich.
  • Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ausgeübt werden. Kontaktloser Gruppensport ist für fünf Kinder unter 14 Jahren im Freien erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Friseurbesuche und Fußpflegetermine sind weiterhin mit Vorlage eines aktuellen, negativen Antigen-Schnelltest möglich.
  • Für den Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittel und Artikel für den täglichen Bedarf) gilt bis zu einer Inzidenz von 150 „click & meet“, darüber „click & collect“. Die Gastronomie bleibt für Publikumsverkehr geschlossen. Nur Abholung und Lieferservice.
  • In Schulen findet Wechselunterricht in Präsenz mit zweimaliger, wöchentlicher Testung statt, bis zu einer Inzidenz von 165.
  • In den Kindertagesstätten wird eine Regelbetreuung bis zu einem Inzidenzwert von 165 angeboten. Wo und wann immer es für Eltern möglich ist, sollten Kinder aber zu Hause betreut werden!

Besondere Regelungen für die Schulen und Kindertagesstätten gelten
bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen:

  • Wechsel zu Distanzunterricht und Notbetreuung (Sonderregelungen für Abschlussklassen).
  • In den Kindertagesstätten wird die Regelbetreuung gestoppt und eine Notbetreuung eingerichtet.

Erst wenn die Schwellenwerte für fünf Tage unterschritten sind, kann die Notbremse wieder aufgehoben werden.

Nach nunmehr einem Jahr der Pandemie bedeutet die Notbremse zusätzliche harte Einschnitte und fallen uns natürlich nach so langer Zeit in der Krise besonders schwer.
Bei diesem hohen Infektionsgeschehen braucht es jedoch auch in nächster Zeit große Vorsicht und Rücksicht von uns allen, um die Menschen in den Pflegeberufen zu entlasten und erkrankten Personen durch ausreichende Kapazitäten im medizinischen Bereich, die nötige Versorgung zukommen zu lassen. 
Dies wünscht sich jeder von uns für seine Lieben und für sich selbst, wenn eine Corona-Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt.

Ich bitte Sie, die angebotenen Test- und Impfmöglichkeiten zu nutzen.
Zusammen mit den bewährten Abstands- und Hygienemaßnahmen könnte bei konsequenter Umsetzung von uns allen der Rückgang der Inzidenzwerte und dadurch die ersehnten Lockerungen beschleunigt werden. 
Gerne möchte ich an dieser Stelle erneut das Testzentrum des DRK Hanau in Niederrodenbach auf dem Festplatz (Am Aueweg) bewerben.
Die Terminvereinbarung ist einfach und unkompliziert auf der Homepage www.etermin.net/drktest gestaltet.
Auf dieser Seite wählen Sie die Gemeinde Rodenbach aus und Ihnen werden diverse Tage und Uhrzeiten zur Auswahl angeboten.

Es ist ratsam die aktuelle Informationen auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises (CoroNetz)
https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html 

und auf der Homepage der Hessischen Landesregierung
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen, regelmäßig zu verfolgen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Klaus Schejna
Bürgermeister

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