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05.03.2021

Corona-Update vom 05.03.2021

Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay
Virus- (c)Gerd_Altmann_Pixabay

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der bundesweite Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird bis zum 28. März verlängert.
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bestehen.

Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen von der Hessischen Landesregierung ab dem 8. März vereinbart:

  • Private Treffen: Kontakte einzuschränken und zu verringern, bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen.
    Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt.
    Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

  • Einkaufen / Einzelhandel: Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.
    Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung.
    Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

  • Sport und Freizeit: Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, d.h. mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen.
    Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.
    In Fitnessstudios kann bei entsprechenden Hygienevorkehrungen mit Einzelterminen trainiert werden.
    Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche.

  • Freizeit und Kultur: Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen.
    Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
    Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

  • Dienstleistungen / Körperpflege: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen.
    Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung.
    Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

  • Quarantäne: Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.
    Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
    Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.
    Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.

Nachfolgend finden Sie ein Bild zum Corona-Lockerungsplan der Bundesregierung.
Nach diesen Stufen sollen die Öffnungen erfolgen.
Die durchschnittlichen Inzidenzwerte beziehen sich auf das ganze Land Hessen und nicht auf einzelne Regionen.
Damit soll ein unübersichtlicher „Flickenteppich“ mit verschiedenen Reglungen vermieden werden.

Weitere Informationen finden Sie auch im CoroNetz auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html oder auf der Homepage des Landes Hessen unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen .

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister

Corona-Lockerungsplan der Bundesregierung
Corona-Lockerungsplan der Bundesregierung
Kontaktbeschränkungen der Bundesregierung
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