Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten
Nr. 99071001001000Volltext
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.
Ansprechpunkt
Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 15 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25c Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 25d Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Rechtsbehelf
Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).
Kosten
Keine.
Zuständige Stelle
örtlich zuständiges Jugendamt