Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
Nr. 99015004000000Volltext
Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie.
Die aufnehmende Familie wird fachlich und finanziell unterstützt.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
Frist
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gewinnung von Familien und die fachliche Begleitung erfolgen derzeit noch durch den Fachdienst des LWV Hessen. Geplant ist die kontinuierliche Betreuung durch einen qualifizierten Fachdienst vor Ort.
Für Kinder und Jugendliche mit einem Erziehungsdefizit und/oder einer seelischen Behinderung besteht ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Zuständiger Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Rechtsgrundlage(n)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60a SGB XII
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Kosten
Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen