Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach
Der unter der laufenden Nummer 504 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Marc Höricht, hat zum 24.05.2024 sein Mandat niedergelegt.
Somit ist sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 24.05.2024 erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrückerin zum 24.05.2024 die noch nicht berufene Bewerberin
Frau Claudia Röder,
fest.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 24.05.2024
Vanessa Wegfahrt
stellv. Gemeindewahlleiter