Öffentliche Steuermahnung
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 die Abgaben für Grundsteuer, Abfallgebühren und Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2023 fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30.05.2023 an die Gemeindekasse Rodenbach zu zahlen.
Rodenbach, 16.05.2023
Der Gemeindevorstand
Die Gemeindekasse
Im Auftrag
Schüssler
Autor/in: Heike Kirchhoff